Niederlande:Ermittlungen zu Kriegsverbrechen

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Weltstrafgerichtshof in Den Haag untersucht russischen Angriff auf die Ukraine.

Der Chefankläger des Weltstrafgerichts hat Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet. Ankläger Karim Khan rief am Donnerstag in Den Haag auch Menschen im Konfliktgebiet auf, Informationen zu möglichen Verbrechen bei der Anklagebehörde zu melden. Khan will nun Kontakt aufnehmen zu allen am Konflikt beteiligten Parteien. Er rief außerdem alle Beteiligten auf, sich an die Regeln des internationalen Völkerrechts zu halten. "Keiner im Ukraine-Konflikt hat eine Lizenz, Kriegsverbrechen im Rahmen der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zu begehen", erklärte der Chefankläger.

Bereits zu Beginn der Woche hatte der Ankläger Ermittlungen angekündigt. Er werde dazu eine richterliche Verfügung beantragen. Da nun aber 39 Vertragsstaaten den Fall offiziell an seine Behörde übertragen hätten, werde er die Ermittlungen sofort einleiten. Zu den Staaten, die die Untersuchung fordern, gehören die EU-Mitgliedsstaaten.

Die Anklage ermittelt nun zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit November 2013 auf dem Gebiet der Ukraine begangen wurden. Dazu gehören auch die blutige Niederschlagung von proeuropäischen Protesten 2013 und 2014, die Besetzung der Krim, Kämpfe in der Ostukraine, aber auch mögliche Verbrechen seit der Invasion Russlands. Der Ankläger hatte bereits in einer Untersuchung vor der Invasion festgestellt, dass es eine rechtliche Grundlage für Strafverfahren gebe.

Nach den Worten von UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet seien aktuell die Menschenrechte von Millionen in der Ukraine betroffen. Das sagte sie bei einer Dringlichkeitssitzung des UN-Menschenrechtsrats am Donnerstag in New York. Der russische Angriff auf die Ukraine habe ein "neues und gefährliches Kapitel in der Weltgeschichte" geöffnet. Bachelet warf dem russischen Militär unterschiedslose Angriffe auf Zivilisten vor. Auch gebe es besorgniserregende Berichte über den Einsatz von Streumunition gegen zivile Ziele. Allein bis Dienstagabend wurden laut Bachelet 227 zivile Todesopfer bestätigt, darunter 15 Kinder. Weiter habe ihr Büro mindestens 525 Verletzte dokumentiert, unter ihnen 28 Kinder. Die tatsächliche Zahl der Opfer liege vermutlich viel höher, sagte Bachelet.

Russland erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Die Ukraine ist ebenfalls kein Vertragsstaat, hat aber die Zuständigkeit des Gerichts zu Verbrechen auf seinem Grundgebiet seit 2013 in einer Erklärung bestätigt.

© SZ vom 04.03.2022 / dpa/kna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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