Mehrere Heilpraktiker sind mit dem Versuch gescheitert, sich vor dem Bundesverfassungsgericht ein Recht zur Anwendung von Eigenbluttherapien zu erstreiten. Das hatte unter anderem das Bundesverwaltungsgericht zuvor untersagt: Heilpraktiker dürften für diese Behandlungen kein Blut abnehmen. Die Karlsruher Richter wiesen Verfassungsbeschwerden gegen dieses Verbot nun als unzureichend ab, wie sie am Freitag mitteilten: Die Heilpraktiker hätten nicht ausreichend dargelegt, welche Behandlungsverfahren sie genau in ihrer jeweiligen Praxis angewendet haben. Nur wenn die Behandlungsmethoden detailliert beschrieben worden wären, hätte das Gericht entscheiden können, ob Grundrechte der Beschwerdeführer verletzt wurden. Laut Transfusionsgesetz dürfen Blutentnahmen grundsätzlich nur durch Ärzte oder anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung erfolgen. Paragraf 28 des Gesetzes regelt aber Ausnahmen. Auf die hatten sich die Heilpraktiker berufen.
Niederlage in Karlsruhe:Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen
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