SZ am Abend:Nachrichten vom 3. Januar 2025

Lesezeit: 2 Min.

Beate Meinl-Reisinger, die Vorsitzende der Neos. (Foto: MAX SLOVENCIK/AFP)

Was heute wichtig war.

Von Kassian Stroh

Was heute wichtig war

Koalitionsgespräche in Österreich gescheitert. Die liberale Partei Neos steigt aus den Verhandlungen mit Volkspartei und Sozialdemokraten aus. Die Parteien geben sich gegenseitig die Schuld, auch zwischen ÖVP und SPÖ ist die Stimmung nicht gut. Lachende Vierte ist die extreme Rechte – insbesondere für den Fall, dass es Neuwahlen geben sollte. Zum Artikel

  • Kommentar: Die Neos beenden eine toxische Konstellation (SZ Plus)

Baerbock bietet Hilfe für Syrien an. Die deutsche Außenministerin und ihr französischer Kollege Barrot sprechen für die EU mit dem neuen Machthaber Ahmed al-Scharaa. Europa will das Land bei Machtübergabe und Wiederaufbau unterstützen. Man werde aber nicht „Geldgeber neuer islamistischer Strukturen“ sein. Zum Artikel

Habeck will 3,5 Prozent des BIP für Verteidigung ausgeben. Schon das Ziel der Nato, zwei Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung für die Bundeswehr auszugeben, erreicht Deutschland nur mit einem Sondervermögen. Nun fordert der Vizekanzler deutlich höhere Ausgaben, finanziert durch Kredite: „Wir müssen fast doppelt so viel für unsere Verteidigung ausgeben, damit Putin nicht wagt, uns anzugreifen.“ Zum Liveblog zur Bundestagswahl

Landesparteitag offenbart Gräben in der AfD. In Marl trifft sich die nordrhein-westfälische AfD, um ihre Landesliste für die Bundestagswahl im Februar aufzustellen. Erst obsiegen die sogenannten Gemäßigten und machen Kay Gottschalk zum Spitzenkandidaten. Dann aber wählen die extremen Rechten auf Platz sechs den Abgeordneten Matthias Helferich, gegen den ein Parteiausschlussverfahren läuft. Zum Artikel

NRW-Polizeigesetz zu Gefährdern teilweise verfassungswidrig. Gefährder soll die Polizei im Auge behalten – egal, ob rechte, linke oder islamistische. Aber wie engmaschig? Die Vorschriften, die in Nordrhein-Westfalen gelten, hat das Bundesverfassungsgericht nun in Teilen verworfen. Geklagt hatte eine Frau, die sich dagegen wehrte, dass von ihr Fotos gemacht wurden, als ihr Freund nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis über einen längeren Zeitraum verdeckt observiert wurde. Zum Artikel

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