Neuruppin:KZ-Prozess  gegen 100-Jährigen

Von dpa, Neuruppin

Ein 100 Jahre alter ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen soll sich von Anfang Oktober an vor dem Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) verantworten. Ein medizinisches Gutachten habe die zeitweise Verhandlungsfähigkeit des 100-Jährigen bejaht, teilte Gerichtssprecherin Iris le Claire am Montag auf mit. Die Welt am Sonntag hatte zuerst darüber berichtet.

Der ehemalige SS-Wachmann soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft durch seine Tätigkeit im Hauptlager des ehemaligen KZ von 1942 bis Februar 1945 wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben. Dabei soll es unter anderem um die Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Jahr 1942 und Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen mit dem Giftgas Zyklon B gegangen sein. Angeklagt ist Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen. Seit 2016 besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld, der in solchen Fällen seit den 1960er Jahren gefordert wurde. Auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, kann juristisch geahndet werden. Für die Hinterbliebenen der NS-Opfer ist diese juristische Aufarbeitung wichtig.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200 000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen.

© SZ vom 03.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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