Unverheiratete Väter dürfen künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am Sonntag in Kraft getreten.
Danach hat zwar mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht, der ledige Vater kann aber beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur dann verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre.
Möglich ist im Zweifel auch, dass dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, selbst wenn die Mutter dagegen ist.
Das neue Sorgerecht ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter hatten die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet. Derzeit wird in Deutschland jedes dritte Kind von einer unverheirateten Mutter zur Welt gebracht.