Wie wenig sich die Anbieter sozialer Netzwerke um manche Vorschriften scheren, hat sich erst diese Woche wieder gezeigt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, gerne auch Facebook-Gesetz genannt, ist erst seit gut zwei Jahren in Kraft. Doch jetzt wurde bekannt, dass trotzdem bereits 1300 Meldungen wegen Verstößen gegen das Gesetz beim zuständigen Bundesamt für Justiz eingegangen sind.
Beim größten Teil dieser Beschwerden geht es um ein unzureichendes Beschwerdemanagement. Facebook, Twitter & Co. müssen leichte Meldewege für Nutzer, die sich beschweren wollen, anbieten. In der Praxis sind aber häufig schwer auffindbare und komplizierte Klickwege nötig, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Es ist deshalb gut, dass das Justizministerium mit seinem Gesetzentwurf gegen diesen Missstand vorgehen will. Auch die anderen Verbesserungen der Nutzerrechte sind zu begrüßen.
Ein Problem löst der neue Gesetzentwurf jedoch nicht: Auch weiterhin entscheiden zunächst die Anbieter der sozialen Netzwerke darüber, ob ein geposteter Beitrag gelöscht wird. Sind Privatunternehmen wie Facebook wirklich die richtige Instanz dafür, Fragen zu entscheiden, die auch die Meinungsfreiheit betreffen können? Eigentlich müsste das Sache der Justiz sein.