Neues Gesetz in Frankreich:Härtere Strafen für sexuelle Belästigung

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François Hollande setzt ein Wahlversprechen schnell um. Sexuelle Belästigung wird in Frankreich künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Mit dem neuen Gesetz will man Geschädigte ermutigen, ihre Peiniger anzuzeigen.

Stefan Ulrich, Paris

Die französischen Sozialisten unter Präsident François Hollande sind die Gesetzesarbeit nach ihren Wahlsiegen vom Frühjahr bedächtig angegangen. Kein Vergleich jedenfalls mit dem Aktionismus, den Nicolas Sarkozy und seine Konservativen nach ihrem Erfolg im Jahr 2007 entfalteten.

Dominique Strauss-Kahn

Ex-Präsidentschaftskandidat Dominique Strauss-Kahn musste sich in den USA wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Freiheitsberaubung eines Zimmermädchens verantworten. Die strafrechtliche Anklage wurde fallengelassen.

(Foto: AFP)

Hollande und die Sozialisten begnügten sich damit, Reformen Sarkozys rückgängig zu machen, Steuern zu erhöhen und ein klitzekleines bisschen zu sparen, um den Haushalt 2012 unter Kontrolle zu halten. Ein Gesetz aber hat die Linke diese Woche im Schnellverfahren durchs Parlament gebracht: Es bestimmt, dass sexuelle Belästigung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das Bedürfnis nach der neuen Strafvorschrift war so groß, dass auch die rechte Opposition einmütig zustimmte.

Seit Frühjahr 2011, als der damalige Chef des Internationalen Währungsfonds und sozialistische Politiker Dominique Strauss-Kahn wegen eines Sexskandals abtreten musste, unterzieht sich Frankreich einer mühevollen Gewissensprüfung. Wird im Land der vermeintlich galanten Verführer ständig ungestraft die Grenze zwischen Charme und Schamlosigkeit überschritten? Decken Politik und Gesellschaft stillschweigend sexuelle Übergriffe mächtiger Männer auf Frauen? Wird strafwürdiges Verhalten als "Libertinage" beschönigt?

Wieweit wird Frankreich von Machismus und Sexismus geprägt?

Die Diskussion ging über Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, die Strauss-Kahn vorgeworfen wurden, hinaus. Sie drehte sich grundsätzlich um die Frage, inwieweit Frankreich von Machismus und Sexismus geprägt wird. In diese Debatte platzte unmittelbar vor der Präsidentschafts-Stichwahl ein Urteil des Verfassungsrates hinein. Es erklärte Artikel 222-33 des Code Pénal für ungültig, der sexuelle Belästigung unter Strafe stellte.

Die Vorschrift war 1992 erlassen und als Erfolg der Frauenbewegung gefeiert worden. Später wurde sie zwei Mal verändert, um Opfern die Beweisführung zu erleichtern und mehr strafwürdige Fälle zu erfassen. Dabei wurde die Formulierung jedoch sehr vage. Der Verfassungsrat sah dadurch die Verfassung verletzt. Das Gesetz bestimme nicht klar und eindeutig, wer sich in welchen Fällen strafbar mache. Es dürfe daher nicht mehr angewandt werden.

Damit konnte die französische Justiz schlagartig keine weiteren Strafverfahren wegen sexueller Belästigung mehr führen. Die Empörung war groß. Frauenrechtsverbände sprachen von einer "katastrophalen" Gesetzeslücke und zeigten den Verfassungsrat wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" an. Zahlreiche Menschen demonstrierten vor dem Sitz des Rates in Paris. Hollande versprach, im Falle seines Wahlsieges rasch für eine neue, verfassungskonforme Strafvorschrift zu sorgen.

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