Neuer Mindestlohn:Verdi-Chef wirft SPD Wählertäuschung vor

Drei Millionen Menschen seien vom geplanten Mindestlohn ausgenommen: Verdi-Chef Bsirske kritisiert die Ausnahmeregelungen bei der neuen Lohnuntergrenze scharf - mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn habe das nichts mehr zu tun.

  • Nach Angaben von Verdi sind mindestens drei Millionen Menschen vom neuen Mindestlohn ausgenommen.
  • Der Verdi-Vorsitzender Bsirske wirft der SPD deshalb Wählertäuschung vor.
  • Der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag verabschieden.

Verdi greift Regelungen beim Mindestlohn an

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat an den Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn von 8,50 Euro heftige Kritik geübt. Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der Bild am Sonntag, die Zahl der Betroffenen liege bei "mindestens drei Millionen Menschen". Die nun vorgesehenen Neuregelungen hätten "mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nichts mehr zu tun".

"Grobe Wählertäuschung"

Insbesondere der SPD warf Bsirske "grobe Wählertäuschung" vor. Die Sozialdemokraten hätten ihre Parteimitglieder über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn abstimmen lassen. Nun liefere die Bundesregierung Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte, Erntehelfer, Zeitungszusteller und Praktikanten "weiterhin der Willkür von Hungerlöhnen aus". Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte bereits am Freitag die verabredeten zusätzlichen Ausnahmen beim Mindestlohn als "schweren Fehler" bezeichnet.

Neue Ausnahmeregelungen

Erst gestern war bekannt geworden, dass sich Union und SPD auf weitere Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn geeinigt haben: Zum Beispiel sollen Unternehmen bei bis zu drei Monate andauernden Praktika nicht zur Zahlung der 8,50 Euro verpflichtet sein - bisher war eine Grenze von sechs Wochen vereinbart gewesen. Außerdem sollen Arbeitgeber bei Saisonarbeitern Kosten für Unterkunft und Verpflegung auf den Mindestlohn anrechnen können.

Gesetz soll ab 2015 gelten

Das Gesetz zur Tarifautonomie, das den gesetzlichen Mindestlohn enthält, soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden und ab 2015 gelten. Da sich die Arbeitgeber vor der neuen Lohnuntergrenze fürchten, versuchen viele Branchen noch in diesem Jahr einen bundesweiten Tarifvertrag zu unterzeichnen - denn so können sie die Zahlung der 8,50 Euro noch bis zum Jahr 2016 hinauszögern.

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