Süddeutsche Zeitung

Neuer Gesetzentwurf:Polen in schlechter Verfassung

Die Regierung setzt ihren Angriff auf das oberste Gericht des Landes fort. Nun sollen Experten des Europarates einschreiten - im Eiltempo.

Von Florian Hassel, Warschau

Es kommt nicht oft vor, dass Verfassungsexperten ihre Meinung im Eiltempo abgeben müssen. Dies aber ist die Aufgabe der für Verfassungsfragen zuständigen Venedig-Kommission des Europarates: Schon Anfang kommender Woche sollen sechs angesehene Juristen eine Expertise zu einem umstrittenen Gesetzentwurf über Polens Verfassungsgericht abliefern - möglichst bevor das Parlament in Warschau darüber bis Ende kommender Woche abstimmt.

Das Gesetz, dem die untere Parlamentskammer jüngst bereits zustimmte und dem die obere Parlamentskammer nur folgen muss, wäre innerhalb eines halben Jahres das zweite zur Arbeit des Verfassungsgerichts. Das erste Gesetz von Ende 2015 erklärten sowohl Polens Verfassungsrichter (in einem Grundsatzurteil vom 9. März) wie die Venedig-Kommission (in einem Beschluss vom 11. März) für verfassungswidrig oder im Widerspruch zu europäischem und internationalem Recht. Der neue Gesetzentwurf aber nimmt zentrale verfassungswidrige Bestimmungen unverändert oder leicht abgeändert auf.

So sollen die Verfassungsrichter über Klagen nicht nach eigenem Ansetzen entscheiden dürfen, sondern nur in der Reihenfolge des Eingangs der Klagen. Das Gericht soll bei wichtigen Fällen nur mit mindestens 11 von 15 Richtern entscheiden dürfen - Regeln, die Verfassungsgericht und Venedig-Kommission für rechtswidrig erklärt hatten, weil sie die Autonomie der Richter einschränken und effektives Arbeiten verhindern.

Zudem soll das Prinzip des Mehrheitsentscheids der Richter durch ein neues Vetorecht neutralisiert werden: Sind mindestens vier Richter gegen einen Urteilsentwurf, sollen sie die Urteilsverkündung um Monate verschieben können.

Das Gericht soll über alle anhängigen Klagen binnen eines Jahres entscheiden; auch dies scheint eine unzulässige Einmischung in die Gerichtsautonomie zu sein. In der Praxis würde diese Regel verhindern, dass die Richter über etliche Klagen, die gegen andere fragwürdige Gesetze der neuen Regierung eingereicht wurden, nicht entscheiden können.

Gerichtspräsident dankt nur einer Stimme? - Wäre möglich

Auch die Regierung soll Quasi-Vetorechte bekommen, Urteile des Verfassungsgerichts etwa sollen nur noch veröffentlicht werden, wenn dem der Regierungschef zustimmt.

Das Verfassungsgericht soll nur noch über den Inhalt einzelner Gesetze entscheiden dürfen, nicht mehr über verfassungsrechtlich übergeordnete Kompetenz- und Organfragen. Der Menschenrechtskommissar - in Polen ein Verfassungsorgan - soll nicht mehr uneingeschränkt gegen Gesetze klagen und an allen Prozessen teilnehmen dürfen.

Das neue Gesetz würde möglich machen, dass selbst ein Richter, der in der Runde seiner Kollegen nur eine Stimme bekommt, neuer Gerichtspräsident oder Stellvertreter werden kann. Richter, die Verfehlungen begangen haben und von der Vollversammlung der Verfassungsrichter abgesetzt werden, sollen nur dann tatsächlich gehen müssen, wenn Polens Präsident der Absetzung zustimmt.

In ihrem Beschluss vom 11. März bekräftigte die aus sechs angesehenen Juristen aus Europa und den USA bestehende Venedig-Kommission das Recht von Verfassungsrichtern, jedes Gesetz - auch ein solches über das eigene Wirken - vor seinem Inkrafttreten zu prüfen und gegebenenfalls für verfassungswidrig zu erklären. Andernfalls könne ein Parlament feststellen: "Hiermit ist die Kontrolle auf Verfassungsgemäßheit abgeschafft - dieses Gesetz tritt sofort in Kraft" - und so im Handstreich "das traurige Ende von Verfassungsrechtsprechung" beschließen.

Die Venedig-Kommission erklärte damals, dass Polen vor einer Lösung der Verfassungskrise das Grundsatzurteil der Verfassungsrichter vom 9. März veröffentlichen und sich an alle Urteile des Gerichts halten müsse. Das bedeute auch, dass der Präsident drei noch unter der vorangegangenen Regierung rechtmäßig gewählte Verfassungsrichter vereidigen müsse.

Pis-Politiker rechnen nicht mit Folgen

Dies aber verweigert der ebenfalls von der Pis gestellte Präsident Andrzej Duda bis heute - die Pis will mit neuen, parteitreuen Juristen schnell die Kontrolle im Gericht gewinnen. Das neue Gesetz sieht deshalb vor, dass Duda statt der legal gewählten Richter drei vom neuen Parlament im Dezember 2014 mutmaßlich rechtswidrig gewählte Richter vereidigt.

Das Gesetz schließt außerdem die Veröffentlichung des Grundsatzurteils vom 9. März aus. "Dieses Gesetz ist noch schlimmer als das kritisierte erste", sagte der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Jerzy Stępień.

Selbst wenn die Venedig-Kommission ähnlich urteilt, dürfte das Parlament das Gesetz wohl dennoch bis zur am 23. Juli beginnenden Sommerpause verabschieden. Pis-Politiker sagten der Gazeta Wyborcza, sie befürchteten keine Folgen: Die EU-Kommission sei durch die Brexit-Krise in Anspruch genommen, in den USA sei der Wahlkampf im vollen Gang. Und sollten der noch bis Ende des Jahres amtierende Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński und seine Kollegen auch das neue Gesetz für verfassungswidrig erklären, würde Polens Regierungschefin auch dieses Urteil nicht veröffentlichen - Experten zufolge ein klarer Verfassungsbruch.

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SZ vom 14.07.2016/gal
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