Die Drohungen hatten sich über Monate gesteigert. Der 49 Jahre alte Jordanier hatte seiner in Deutschland geborenen Tochter eingeschärft, was alles passieren werde, wenn sie die Beziehung zu ihrem italienischen Freund nicht aufgebe. Monatelang hielt sie dagegen. Dann lockte der Vater die Tochter unter einem Vorwand zu einem Treffen, er rief auch den ältesten Sohn dazu. Der brachte das Beil mit, das die Männer dem 17 Jahre alten Mädchen später zehnmal auf den Kopf schlugen. Die Polizei entdeckte die Tat erst Monate später, durch den Tipp eines anonymen Anrufers.
Bislang ging man in Deutschland von jährlich etwa fünf solcher Taten aus, für die sich der Ausdruck "Ehrenmord" eingebürgert hat. In einer neuen Studie, die das Bundeskriminalamt (BKA) beim Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Auftrag gegeben hat und die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ist jetzt von deutlich mehr die Rede. Die Freiburger Kriminologen Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt kommen für Deutschland auf zwölf Fälle pro Jahr - Taten, die "im Kontext patriarchalisch geprägter Familienverbände" verübt werden, um Frauen für ihren Lebenswandel zu bestrafen.
Das Bild, das die Kriminologen zeichnen, geht über die Aufzeichnungen von Polizei und Justiz hinaus, es stellt sich diesen in gewisser Weise auch entgegen. Sie durchsuchten Zeitungsarchive für die Jahre 1996 bis 2005. 125 Fälle fanden sie. Für jeden Fall forderten sie Akten an: Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Urteile. Bei näherem Hinsehen, so schreiben die Forscher nun, hätten sie entdeckt: Nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle hätten die deutschen Gerichte das verwerfliche "Tatmotiv Ehre" überhaupt thematisiert. In manchen Urteilen, "wurde trotz augenscheinlichen Vorliegens eines Ehrmotivs dieses nicht einmal in einem Nebensatz erwähnt."
Ehre ist ein niedriger Beweggrund
Die Forscher formulieren damit auch Kritik. Viele Gerichte in Deutschland zeigten sich "frappierend" milde, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) ihnen seit 1995 eine scharfe Linie vorgibt, schreiben sie. Der BGH legte damals fest, dass das "Tatmotiv Ehre" einen niedrigen Beweggrund im Sinne des Mordtatbestandes darstellt. Das heißt: Wer aus "Ehre" tötet, ist wegen Mordes zu verurteilen, nicht mehr wegen Totschlags.
Warum deutsche Gerichte sich dennoch selten auf dieses Tatmotiv konzentrieren, geht aus der Studie ebenso hervor. Die Überschrift lautet zwar "Ehrenmorde in Deutschland"; in den 125 untersuchten Strafverfahren finden sich aber nicht mehr als 59 Täter, die ihr Opfer tatsächlich töteten oder töten wollten. Bei den übrigen Fällen ging es nach Überzeugung der befassten Gerichte am Ende "nur" um Körperverletzungen.
Ob das Opfer an den Folgen der Gewalt gestorben sei, könne für die Zählung der "Ehrenmorde" in Deutschland keine Rolle spielen, erklären indessen die Freiburger Forscher, "da die Zahl der Ehrenmorde sonst bei weitem unterschätzt werden würde".
Von der harten Linie des BGH in Sachen "Ehrenmord" sind deutsche Strafgerichte auch nach den neuen Erkenntnissen nur selten abgewichen: 15 Mal in zehn Jahren.