Neue GrundsicherungPrüfung der Wohnkosten: Lohnt sich das?

Lesezeit: 2 Min.

Ein Wohnblock in Marzahn, Berlin.
Ein Wohnblock in Marzahn, Berlin. (Foto: Florian Gaertner/IMAGO/photothek.de)

Mit der geplanten Abschaffung des Bürgergelds soll es strengere Regeln geben für die Mietkosten derer, die Hilfe beziehen. Laut dem Gesetzentwurf von Bärbel Bas sind die Einsparungen bescheiden – der Aufwand aber hoch.

Von Roland Preuß, Berlin

Dem deutschen Sozialstaat wird ein Drang zur Einzelfallgerechtigkeit nachgesagt. Bedeutet: Fast jeden denkbaren Fall hat der Gesetzgeber so geregelt, dass man zu einem als fair erachteten Ergebnis kommt. Und wenn es der Gesetzgeber nicht regelt, dann fordern Gerichte detaillierte Vorgaben ein – selbst wenn sich dann Behördenmitarbeiter viele Stunden lang mit solchen Fällen befassen müssen. Dieses Muster zeichnet sich nun auch bei der geplanten Abschaffung des Bürgergelds ab. Der Gewinn, den der Staat durch eine strengere Prüfung der Wohnkosten erzielt, wird wohl weitgehend aufgefressen durch den Mehraufwand für die Jobcenter.

Einer der Aufreger des Bürgergelds ist die sogenannte Karenzzeit bei den Unterkunftskosten. Die geltende Regelung besagt: Wenn jemand Bürgergeld beantragt, übernimmt das Jobcenter ein Jahr lang die Miete, egal wie hoch diese ist. Erst nach der Jahresfrist kann die Behörde bei teuren Mieten die Zahlungen reduzieren. Als theoretischer Beleg für die Ungerechtigkeit dieser Regelung galt in Boulevardmedien jemand, der sich die schwindelerregende Miete für seine Starnberger Villa vom Jobcenter bezahlt haben lassen soll, auch wenn es diesen Fall nie gab. Die Regelung sollte Menschen ermöglichen, sich auf Jobsuche oder Fortbildung zu konzentrieren, statt Zeit darauf verwenden zu müssen, eine billigere Wohnung zu suchen.

„Ist das gerecht?“ – Interview-Podcast mit Ronen Steinke
:Ist es gerecht, dass einige Menschen nicht arbeiten?

Unsere Gesellschaft will, dass manche Menschen arbeitslos sind, meint die Journalistin Anna Mayr. Umso mehr kritisiert sie Erniedrigungen, die aus ihrer Sicht mit dem Bürgergeld einhergehen.

SZ PlusPodcast von Ronen Steinke

Um skandalösen Einzelfällen vorzubeugen, sollen laut dem von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ausgehandelten Gesetzentwurf nun wieder Grenzen eingezogen werden. Die Wohnkosten werden in der Karenzzeit gedeckelt auf das Anderthalbfache einer allgemeinen „Angemessenheitsgrenze“. Die Jobcenter sollen zudem feststellen, ob die Kaltmiete gegen eine örtlich festgelegte Mietpreisbremse verstößt. Wenn ja, schickt ein Behördenmitarbeiter eine „Kostensenkungsaufforderung“ raus. Außerdem dürfen die Behörden künftig eine „Quadratmeterhöchstmiete“ festlegen. Verlangt ein Vermieter zu viel Geld pro Quadratmeter, so kommt auch hier künftig ein Verfahren in Gang zur Kostensenkung. Die Regelung soll Sozialmissbrauch verhindern, etwa durch Geschäftemacher, die Zimmer in Schrottimmobilien zu horrenden Preisen vermieten und das Jobcenter dafür bezahlen lassen.

Allein den Begriff „Bürgergeld“ zu ersetzen, wird wohl fünf Millionen Euro kosten

Das alles sollen die Jobcenter künftig prüfen und dann Briefe und Bescheide rausschicken, die auch vor Sozialgerichten Bestand haben. Und das in einem Themenfeld, in dem sich die Jobcenter bisher nur bedingt betätigt haben: dem Mietrecht, das nicht gerade als übersichtlich gilt. Das Ganze dürfte die Behördenmitarbeiter lange beschäftigen. Laut dem Gesetzentwurf lassen sich durch die strengeren Regeln bei den Wohnkosten voraussichtlich 58 Millionen Euro im Jahr einsparen. Schon das ist bei Gesamtausgaben im Bürgergeld von zuletzt 52 Milliarden Euro sehr bescheiden. Die geplanten Änderungen aber führten „aufgrund zusätzlicher Prüfungen auf das Überschreiten einer Flächenhöchstmiete bzw. dem Überschreiten der Mietpreisbremse“ zu höheren Verwaltungskosten von rund 33 Millionen Euro jährlich, heißt es im Gesetzentwurf. Weit mehr als die Hälfte der erwarteten Ersparnis wird damit voraussichtlich aufgezehrt vom zusätzlichen Aufwand.

Selbst die Streichung des Begriffs „Bürgergeld“ zieht laut dem Gesetzentwurf einen Aufwand in Millionenhöhe nach sich. CDU und CSU hatten im Wahlkampf die „Abschaffung“ des Bürgergelds gefordert, nun muss der Begriff offiziell verschwinden und ersetzt werden durch die neue Grundsicherung. Fünf Millionen, so schätzt das Arbeitsministerium, wird es kosten um „IT-Verfahren, Schriftstücke, Formulare, Internetseiten, Weisungen oder auch Merkblätter anzupassen“. Hinzu kämen die nötigen Schulungen und Fortbildungen in den Jobcentern. Ob da fünf Millionen reichen? Das kann auch das Arbeitsministerium nicht sicher sagen. Im Gesetzentwurf schreibt es, die Angaben dazu seien mit „erheblichen Schätzunsicherheiten“ verbunden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Sozialleistungen
:Reizwort Bürgergeld

Mitten im Sommerloch sagte Söder, dass er den Ukrainern am liebsten kein Bürgergeld mehr zahlen würde. Und gleich ging wieder die Debatte los. Vielleicht ein guter Zeitpunkt, um mal nachzuschauen, was im Jobcenter Traunstein so los ist.

SZ PlusVon Roland Preuß (Text) und Florian Peljak (Bilder)

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: