Neue Diätenregelung:Bundespräsident contra Bundestag

Joachim Gauck

Ist das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? Nur wenn es daran offenkundig Zweifel gibt, kann der Bundespräsident die Unterschrift verweigern.

(Foto: dpa)

Wie viel Geld verdient ein Abgeordneter? Das soll künftig von der allgemeinen Lohnentwicklung abhängen, so will es der Bundestag. Doch Bundespräsident Gauck will das Gesetz noch nicht unterschreiben: Was sich einfach und transparent anhört, ist möglicherweise verfassungswidrig.

Eine Analyse von Thorsten Denkler, Berlin

Es ist ein Dilemma, das sich kaum lösen lässt: Die Abgeordneten des Bundestages bekommen Geld für ihre Arbeit, Diäten. Über die Höhe aber müssen sie selbst entscheiden. Schon deshalb stehen sie unter Dauerverdacht, sich selbst zu viel zuzusprechen.

Wenn dann wieder mal eine Diätenerhöhung ansteht, ist das Geschrei groß. Die Abgeordneten als Abzocker mit der Lizenz zum Griff in die Staatskasse - so sehen viele im Land die Sache. Andererseits sind die Abgeordneten zur Selbstbedienung gezwungen. Das Grundgesetz gesteht ihnen in Artikel 48 eine angemessene Entschädigung zu, maßgeblich ist das sogenannte Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1975. Seitdem müssen die Abgeordneten in Bund und Ländern selbst regeln, wie hoch ihre Diäten ausfallen.

Ende Februar nun haben die Abgeordneten mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, diesen Zwang zur Selbstbedienung zu durchbrechen. Dafür sollen zunächst die Diäten an die Einkommensgruppe R6 einfacher Bundesrichter angeglichen werden. Ein Schritt, der schon seit den 70er Jahren im Abgeordnetengesetz als angemessen beschrieben, aber nie vollzogen wurde. Ab 1. Juli sollten deshalb die Bezüge von heute 8252 Euro auf 8667 Euro steigen. Am 1. Januar 2015 dann auf 9082 Euro. Gegen die Orientierung an R6 haben auch Grüne und Linke im Grundsatz nichts einzuwenden. Ihre Kritik richtete sich eher dagegen, R6 schon 2015 zu erreichen. Das sei zu schnell.

Alles schön einfach

Die eigentliche Revolution aber - von der Opposition erstaunlicherweise bisher nicht kritisiert - liegt darin, dass sich die Diäten künftig automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung anpassen sollen. Steigen die Löhne, steigen entsprechend auch die Diäten. Sinken die Löhne, sinken die Diäten. Wobei es sinkende Löhne praktisch noch nie gegeben hat. Die Idee stammt aus einer Expertenkommission des Bundestages, die ihre Arbeit 2013 abgeschlossen hat.

Genau an dieser Stelle gibt es womöglich ein verfassungsrechtliches Problem. Zumindest ist das der Grund, weshalb Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz noch nicht unterzeichnen will.

Der Bundespräsident ist die letzte Prüfinstanz, bevor ein Gesetz in Kraft treten kann. Sein wachsames Auge darf er allerdings nur auf eine Frage lenken: Ist das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? Nur wenn es daran offenkundig Zweifel gibt, kann er die Unterschrift verweigern. Oder es vorbehaltlich einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht doch noch unterzeichnen.

Der frühere Bundespräsident Horst Köhler hat in zwei Fällen nicht unterschrieben. Im Oktober 2006 fertigte er ein Gesetz über die Flugsicherung nicht aus. Das Gesetz kam dann gar nicht mehr zustande, weil es für die nötige Verfassungsänderung keine Mehrheit gab. Noch im gleichen Jahr verweigerte er die Unterschrift unter das Verbraucherinformationsgesetz. Die damalige große Koalition strich die von Köhler monierten Passagen.

Verfassungsrechtlich heikel

Der Erhöhungsautomatismus für die Diäten, den die große Koalition einführen will, ist verfassungsrechtlich in der Tat heikel: Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 nämlich auch geurteilt, dass der parlamentarische Willensbildungsprozess, der zur "Festsetzung der Höhe der Entschädigung" führt, "für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird".

Um dem gerecht zu werden, steht im nun geplanten Gesetz, dass der Bundestag die Automatismus-Regel zu Beginn jeder Legislaturperiode neu bestätigen muss. Macht er das nicht, bleiben die Diäten auf dem Stand der letzten Erhöhung.

Im Detail soll es so laufen: Der Chef des Statistischen Bundesamtes meldet jedes Jahr im März an den Bundestagspräsidenten die prozentuale Veränderung des Durchschnittslohns. Der wiederum berechnet damit die neue Diät und veröffentlicht sie in einer Bundestagsdrucksache. Die neue Diät gilt dann ab 1. Juli jeden Jahres. Das war es. Keine lästigen Debatten, keine bösen Kommentare und erbosten Anrufe von Wählern in den Wahlkreisbüros mehr. Alles schön einfach, vor allem für die Abgeordneten.

Gaucks Bedenken gegen diese Regelung scheinen groß zu sein. Am 19. Mai erst ist das Gesetz im Bundespräsidialamt eingegangen. Gut vier Wochen hatten die Beamten danach Zeit zur Prüfung. Offenbar nicht genug, um alle offenen Fragen zu klären. Der Bundespräsident scheint zu bezweifeln, dass das Parlament die automatische Kopplung an die Lohnentwicklung für jeweils vier weitere Jahre einfach zu Beginn einer Wahlperiode durchwinken darf und das Thema somit der öffentlichen Debatte entzieht.

Ohne Gaucks Unterschrift kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Sorgen um ihr Geld müssen sich die Abgeordneten darum aber nicht machen. Die Erhöhung um 415 Euro ab 1. Juli 2014 findet zwar vorest nicht statt, kann aber auch rückwirkend ausgezahlt werden. Im schlimmsten Fall fällt der Automatismus wieder. Dann müssten künftige Abgeordnete sich eben weiterhin der öffentlichen Kritik stellen. Verkehrt kann das nicht sein.

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