Neue Corona-Regeln:Das haben Bund und Länder beschlossen

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Eine Corona-Liste in einer Gaststätte in Stuttgart. In Zukunft sollen die Betreiber solcher Einrichtungen stärker in die Pflicht genommen werden, die Angaben ihrer Gäste zu überprüfen. (Foto: dpa)

Bußgelder für Betreiber von Restaurants bei falschen Angaben in Gästelisten, keine weiteren Öffnungsschritte, Möglichkeit von Alkoholverboten: Die neuen Beschlüsse im Überblick.

Die Coronavirus-Infektionszahlen steigen wieder schneller in Deutschland, nach besseren Werten im Sommer. "Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein", mahnen Bund und Länder in einem gemeinsam verfassten Dokument. "Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben." Ein Überblick der einzelnen Beschlüsse, über die sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer an diesem Dienstag verständigt haben:

Keine weiteren größeren Öffnungsschritte

"Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit - es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft!", heißt es in dem Papier. "Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert."

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Die registrierte Zahl der weltweiten Todesopfer durch die Pandemie ist nun siebenstellig. Der reale Wert dürfte jedoch noch weit höher liegen - und die regionalen Unterschiede sind enorm.

Von Christina Berndt und Christian Endt

Strafen bei falschen Angaben in Gästelisten

Bei Angabe falscher persönlicher Daten etwa beim Restaurantbesuch soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. Zahlen sollen die Gäste, nicht die Wirte, wie ein Regierungssprecher am Dienstagabend nach diesbezüglich unklaren Aussagen der Kanzlerin klarstellte. Doch auch die Wirte sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen demnach prüfen, ob die Angaben der Gäste auf den Listen plausibel sind - zum Beispiel, indem sie sich Ausweise zeigen lassen. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt. Thüringen verlangt, dass bundesweit festgeschrieben wird, dass die Informationen nur für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen. Die Kanzlerin lehnte es jedoch ab, Ermittlungsbehörden zu verbieten, für die Verfolgung von Straftaten in Einzelfällen auf diese Daten zuzugreifen.

Alkoholverbote

Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol" erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.

Private Feiern

Die Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie zum Beispiel in Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen "dringlich empfohlen" - aber nicht verpflichtend festgeschrieben.

Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern "dringlich empfohlen". "Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden." Strengere örtliche oder Landesregelungen sind möglich.

Regional auf Ausbrüche reagieren

Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, soll "sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept" umgesetzt werden - gegebenenfalls auch nur für eine betroffene Einrichtung. Merkel betonte, man wolle einen erneuten Shutdown verhindern: "Wir wollen regional spezifisch, zielgenau agieren."

Frühwarnsystem

Die Länder sollen "ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten", um ein Überschreiten der 50-Personen-Schwelle möglichst zu vermeiden. NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatten eine Corona-Warn-Ampel vorgeschlagen.

Fieberambulanzen

Wenn die für Herbst und Winter erwartete Grippewelle zur Corona-Pandemie hinzukommt, dürfte es enger werden in Arztpraxen und Krankenhäusern. Für Entlastung sollen Fieberambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und -praxen sorgen. Risikogruppen wie Senioren wird empfohlen, sich vorsorglich gegen die Grippe impfen zu lassen. Gesundheitsämter, die mit der Verfolgung von Kontakten zu Infizierten nicht mehr hinterherkommen, werden noch einmal daran erinnert, dass sie sich in diesem Fall bei den Landesbehörden melden sollen und diese wiederum das Robert Koch-Institut alarmieren.

AHA-Formel wird länger

Die AHA-Formel rät zu einem Abstand von 1,5 Metern, Hygiene wie gründlichem Händewaschen und dem Tragen von Alltagsmasken. Nun sollen zwei neue Buchstaben dazu kommen: "C" wie Corona-Warn-App und "L" wie Lüften. Empfohlen wird auch in der kalten Jahreszeit regelmäßiges Stoßlüften. Merkel sagte, dies sei möglicherweise eine der "billigsten und effektivsten Maßnahmen" gegen die Ausbreitung des Virus.

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