Neue Beweise für NPD-Verbot:"Atmosphäre der Angst"

Dem Bundesrat zufolge sind die Anschläge auf Asylunterkünfte "eine konsequente Umsetzung der Ideologie der NPD". Neue Beweise sollen die Verfassungswidrigkeit der Partei belegen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Bundesrat hat seinen Verbotsantrag gegen die NPD nun auch mit den ausländerfeindlichen Aktivitäten der NPD aus der jüngsten Zeit untermauert. An diesem Freitag hat der Bundesrat einen weiteren Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht - mit zahlreichen zusätzlichen Belegen dafür, dass die NPD eine "Atmosphäre der Angst" schaffe.

Das Gericht hatte den Bundesrat im März dazu aufgefordert, weitere Nachweise für diesen Punkt zu liefern. Der 140 Seiten starke Schriftsatz, der mit 370 Belegen angereichert ist, nimmt ausdrücklich auch auf die jüngsten rechtsextremistischen Ausschreitungen Bezug, etwa im sächsischen Heidenau vor gut einer Woche oder Ende Juli bei einer NPD-Demonstration in Dresden.

Die Aktivitäten der NPD führten in bestimmten Gegenden Ostdeutschlands zu einer "Beeinträchtigung demokratischer Prozesse". Der rechtsextremen Partei gelinge es dort, politisch Andersdenkende sowie religiöse und ethnische Minderheiten einzuschüchtern. Eine Atmosphäre der Angst werde auch durch die Bedrohung von Lokalpolitikern erzeugt.

Laut Bundesrat sind die Anschläge auf Asylunterkünfte "eine konsequente Umsetzung der Ideologie der NPD". Die Partei wolle durch ihre "aggressive und intensive Form der Agitation" eine ausschließlich rassisch definierte "Volksgemeinschaft" durchsetzen. Als stärkste rechtsextreme Partei Deutschlands verfüge sie über "hohe Kampagnefähigkeit".

© SZ vom 29.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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