Neue Beweisanträge:Wulff-Prozess könnte sich doch hinziehen

Lesezeit: 1 min

Ex-Bundespräsident Christian Wulff beim Prozess in Hannover (Foto: dpa)

Der Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Wulff schien kurz vor dem Abschluss zu stehen. Doch nun stemmt sich die Staatsanwaltschaft gegen ein schnelles Ende des Verfahrens - und hat damit Erfolg. Nun muss Wulffs früherer Sprecher Olaf Glaeseker vor Gericht aussagen.

Eigentlich hatte das Landgericht Hannover bereits an diesem Donnerstag die Beweisaufnahme abschließen wollen. Das Urteil im Prozess um Ex-Präsident Christian Wulff hätte noch im Januar fallen sollen. Doch nun zieht sich das Verfahren länger hin als zuletzt gedacht.

Kommende Woche soll nun Wulffs früherer Regierungssprecher, Olaf Glaeseker, vor Gericht aussagen. "Wir sehen Punkte, dass wir nicht umhin kommen, Glaeseker zu vernehmen", erklärte Richter Frank Rosenow am Donnerstagnachmittag. Das Gericht gab damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die die Vernehmung gefordert hatte.

Der im Dezember 2011 von Wulff entlassene Sprecher Glaeseker könne wichtige Informationen zum Verhältnis zwischen Wulff und dem mitangeklagten Filmproduzenten David Groenewold liefern, sagte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer in der Begründung seines Antrags.

Aussage für 16. Januar geplant

Glaeseker hatte in der Vergangenheit die Aussage in dem Prozess mit dem Argument verweigert, er könne sich damit womöglich selbst belasten. Gegen ihn läuft ebenfalls ein Prozess am Landgericht Hannover.

Mögliche Delikte im Zusammenhang mit dem Wulff-Prozess seien bei Glaeseker aber mit Jahresbeginn 2014 verjährt, sein Aussageverweigerungsrecht daher abgelaufen, begründete der Anklagevertreter die neue Vorladung. Der Wulff-Vertraute soll am 16. Januar vernommen werden.

Außer Glaeseker will die Staatsanwaltschaft im Prozess noch sechs weitere Zeugen hören, die teilweise entweder bereits ausgesagt hatten oder für einen späteren Termin schon geladen waren. "Die Anhörung im Prozess ist entscheidend, weil sie zeigt, auf welche Weise Wulff den Wünschen Groenewolds gefolgt ist", betonte Staatsanwalt Eimterbäumer.

Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff Vorteilsannahme vor, weil er sich nach einem gemeinsamen Wiesn-Besuch in München beim Siemens-Konzern für ein Filmprojekt des mitangeklagten Filmmanagers David Groenewold eingesetzt hatte. Groenewold wird Vorteilsgewährung zur Last gelegt, weil er für einen Teil der Kosten der München-Visite des Ehepaares Wulff aufgekommen war. Das Gericht hatte aber bereits unmittelbar vor der Weihnachtspause in einer Zwischenbilanz klargemacht, dass es nicht für beweisbar hält, dass Wulff von den Zahlungen zum damaligen Zeitpunkt wusste.

Ursprünglich waren für Donnerstag bereits die Plädoyers erwartet worden. Nun scheint sich der Prozess deutlich zu verzögern. Beobachter rechnen nicht damit, dass noch im Januar ein Urteil fallen könnte. Am 22. Januar soll eine weitere Zeugin erneut vernommen werden. Erst danach will die Kammer über die weiteren Beweisanträge entscheiden.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: