Bei der Europawahl im Mai 2014 soll es in Deutschland eine Drei-Prozent-Sperrklausel geben. Die Parteien im Bundestag mit Ausnahme der Linken verständigten sich auf die Einführung der Stimmhürde, obwohl das Bundesverfassungsgericht 2011 die Europawahl-Sperrklausel grundsätzlich verworfen hatte. Das berichten übereinstimmend die Bild-Zeitung und die Nachrichtenagentur dpa.
Bei der Europawahl 2009 galt noch die Fünf-Prozent-Klausel. Mit Billigung der Fraktionsvorsitzenden hätten die zuständigen Fachpolitiker von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen nun vereinbart, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auszuarbeiten, hieß es. Das Gesetz solle möglichst noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Die Karlsruher Richter hatten die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen im November 2011 für grundgesetzwidrig erklärt. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien, urteilte das Gericht. Bei der Europawahl 2009 wären ohne die Fünf-Prozent-Klausel zusätzlich sieben Parteien aus Deutschland ins Parlament eingezogen.
Arbeitsfähigkeit des Parlaments erhalten
Union, SPD, FDP und Grüne wollten wenigstens eine Drei-Prozent-Hürde einführen, da sie sich um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit sorgten, wenn zu viele Parteien ins Parlament einzögen, hieß es. Entsprechende Wünsche seien an die Parteien auch aus dem EU-Parlament herangetragen worden.
Von den kleineren Parteien kündigte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) bereits an, gegen eine Drei-Prozent-Klausel vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das Gericht habe nicht nur die Fünf-Prozent-Hürde, sondern "jegliche weitere Hürden" für verfassungswidrig erklärt, sagte ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler.