Netzwerkdurchsetzungsgesetz:Kriminelles gehört gelöscht

Recht und Rechtsschutz müssen auch im Internet gewährleistet sein. Twittersperren wie die gegen Beatrix von Storch sind daher richtig und wichtig. Entscheiden sollte darüber aber die Justiz.

Kommentar von Heribert Prantl

Ein Bundestagsmandat ist nicht die Lizenz für Pöbelei und Volksverhetzung. Das werden auch die neuen Parlamentarier von der AfD noch lernen müssen. Natürlich kann ein Parlamentarier versuchen, die Grenzen der Meinungsfreiheit auszuloten. Wenn er sie aber überschreitet, muss er mit den Konsequenzen leben. Das beleidigte Getue der Frau von Storch über die temporäre Twittersperre, die sie getroffen hat, ist der heuchlerische Teil ihrer ruppigen Gesamtinszenierung.

Die Vizevorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag hat einen vielsprachig, auch in Arabisch gehaltenen Neujahrsgruß der Kölner Polizei als Verbeugung vor einem kriminellem migrantischen Mob beschrieben. Das ist gemein und bösartig. Nun gilt zwar die Meinungsfreiheit auch für Gemeinheiten und Bösartigkeiten. Aber wenn die Gemeinheit und die Bösartigkeit zur Hetze wird, endet der Schutz der Meinungsfreiheit. Wer das Arabische, wie dies Frau von Storch getan hat, per se als kriminell darstellt, der ist so kriminell wie einer, der alle AfDler als kriminell bezeichnet.

Twitter und Facebook haben sich lang genug geziert, etwas gegen offensichtliche Lügereien, gegen Beleidigung, Verleumdung und Hetze zu tun. Es hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebraucht, um daran etwas zu ändern. Dieses Gesetz ist gewiss nicht der Weisheit letzter Schluss - weil es nicht die Aufgabe von Privatunternehmen, sondern Aufgabe der Justiz ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu ziehen. Das kann die Politik nicht auf Facebook abwälzen.

Aber dann muss man die Justiz auch in die Lage versetzen, das tun zu können, was ihre Aufgabe ist. Die Justiz muss so ausgestattet und ausgebaut werden, dass sie Recht und Rechtsschutz im Netz gewährleisten kann. Es sollte dafür nicht erst ein Rechtsdurchsetzungsgesetz brauchen.

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