Netzpolitik.org:Ein Minister rechtfertigt sich

Warum Heiko Maas die Kritik von Juristenverbänden und Opposition für unangebracht hält.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) muss sich wegen seines Umgangs mit Generalbundesanwalt Harald Range heftiger Kritik erwehren. Die Kanzlerin stellte sich am Mittwoch zwar hinter Maas - ihre Sprecherin sagte, der Justizminister genieße in dieser Frage "die volle Unterstützung" Angela Merkels. Mehrere Juristenverbände und die Opposition griffen Maas dagegen scharf an. Die Verbände beklagten, der Justizminister habe sich auf unzulässige Weise in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die Blogger von Netzpolitik.org eingemischt. Die Opposition warf Maas dagegen vor, sich erst jetzt von den umstrittenen Ermittlungen distanziert zu haben.

Range kann seinen Vorwurf gegen Maas bisher nicht belegen

Range hatte am Dienstag behauptet, das Justizministerium habe mit einer Weisung auf das Verfahren Einfluss genommen, um es zu behindern. Dies sei "ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" gewesen. Maas veranlasste daraufhin die Versetzung Ranges in den Ruhestand. Der Justizminister bestreitet, eine Weisung erteilt zu haben. Er wirft Range deshalb vor, eine falsche Behauptung verbreitet zu haben. Das Justizministerium und Range hätten alles jetzt in Rede Stehende im Einvernehmen vereinbart. Range war bis Mittwochabend tatsächlich nicht in der Lage, seine Behauptung zu beweisen. Dabei hätte er in seiner Situation auf eine schriftliche Weisung bestehen müssen, wenn es denn tatsächlich eine gegeben hätte. Das Justizministerium findet, dass die Vorwürfe der Juristenverbände deshalb ins Leere gingen.

Maas hält aber auch die Kritik der Opposition, die ihm einen zu nachsichtigen Umgang mit den Ermittlungen des Generalbundesanwalts vorwirft, für unpassend. Range hatte in dem Fall netzpolitik.org bereits am 21. April einen Prüfvorgang angelegt. Darüber war das Justizministerium informiert. Am 13. Mai leitete der Generalbundesanwalt dann die Ermittlungen ein. Maas distanzierte sich von den Ermittlungen aber erst, als diese Ende vergangener Woche öffentlich bekannt wurden.

Im Justizministerium wird nun darauf verwiesen, dass man dem Generalbundesanwalt bereits beim Anlegen des Prüfvorgangs zur Vorsicht geraten habe. Range habe dann aber ohne Vorankündigung trotzdem Ermittlungen eingeleitet. Auch an diesen habe das Ministerium gegenüber dem Generalbundesanwalt Kritik geübt. Gerade weil Maas mit seinem Weisungsrecht sehr sorgfältig umgehe, habe er von ihm trotz seiner Skepsis keinen Gebrauch gemacht. Auch eine Distanzierung in der Öffentlichkeit sei nicht in Frage gekommen. Schließlich handele es sich um laufende Ermittlungen.

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