Liberal ist der Rechtsstaat, aber nicht blöd; er sollte es jedenfalls nicht sein. Weil er liberal ist, gibt es keine Vorab-Prüfung, ob eine Demonstration edel, hilfreich und gut ist. Sie muss es nicht sein. Man darf auch für Meinungen und für Ziele demonstrieren, die vielen suspekt sind.
Niemand muss also einen Gesinnungstest absolvieren, wenn er eine Demo anmeldet. Er darf dort auch für Meinungen trommeln lassen, welche die Mehrheit der Bevölkerung für hinrissig, ja sogar für gefährlich hält - solange die Demo nicht zu Straftaten auffordert oder dort Straftaten begangen werden. Unterhalb dieser Schwelle ist rechtlich sehr viel möglich.
Das ist manchmal schwer auszuhalten, aber so ist es halt: Eine Zensur findet nicht statt; das gilt auch für Versammlungen. Und so umfasst die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit auch die Freiheit, die eigene Borniertheit zu demonstrieren. Mit diesem Satz muss sich trösten, wer mit Grimm beobachtet, wie Neonazis unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit aufmarschieren. Auch Neonazis brauchen um ihre Grundrechte nicht zu betteln.
Neonazi-Konzert in Themar:Hitlergruß bei Rechtsrock-Konzert - Polizei ermittelt
Ein im Netz verbreitetes Video zeigt, dass beim Neonazi-Konzert im thüringischen Themar zahlreiche Arme zum Hitlergruß in die Luft gestreckt wurden.
Wenn sie eine Demonstration anmelden und veranstalten, gilt das eben Gesagte - solange nicht Straftaten begangen werden. Ein Neonazi-Aufmarsch muss, wenn erforderlich, so geschützt werden, wie eine von Pax Christi oder dem Bund Naturschutz - selbst wenn die Veranstalter über die "liberalen Scheißer" feixen und die Genehmigung insgeheim als Exempel für eine angeblich lächerliche Weicheierei der rechtsstaatlichen Demokratie halten.
Der Rechtsstaat muss sich nicht ein X für ein U vormachen lassen
Aber: Der Rechtsstaat muss sich nicht ein X für ein U vormachen lassen. Er darf sich eine kommerzielle braune Veranstaltung nicht als Demonstration im Sinne des Grundgesetzes unterschieben lassen. So war das am Wochenende im thüringischen Ort Themar. Die Neonazis haben für ein Konzert rechtsextremer Bands 35 Euro Eintritt verlangt. Die Gerichte machten sich zuvor schwere Gedanken darüber, ob die dargebotenen Rechtsaußen-Hardcore-Songs nun von der Demonstrations- und Meinungsfreiheit gedeckt sind oder nicht.
Gustav Radbruch, der große Rechtsphilosoph der Weimarer Republik, hat seinerzeit, als die Nazis ungestraft höhnen und hetzen konnten, geklagt: "Manchmal will es scheinen, als gebiete die Methode juristischer Auslegung, sich als reiner Tor zu gebärden oder, vulgär gesprochen, sich dumm zu stellen." Nein, das gebietet weder die juristische Methode noch die Rechtslage. Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow hat es richtig gesehen: Eintrittsgelder sind ein "K.o.-Kriterium" für eine Demo. Eine Demo, die Eintritt verlangt, ist keine Demo.
Die Richter indes lassen sich in kluger Weise darüber aus, dass Kommunikation im Rahmen von Versammlungen "vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens" umfasse. Das ist gewiss richtig: Demonstranten müssen nicht reden, sie können auch schweigen, sie können Mahnwachen abhalten; sich auf den Boden setzen; sich per Handy zu einer Aktion verabreden, die dann als Demo gilt. Und natürlich können sie auch einem Sänger lauschen. Das alles ist selbstredend eine Form gemeinsamen politischen Verhaltens, das geschützt werden muss, solange daraus keine eklatante Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwachsen.
Bevor man aber zu einer Prüfung solcher Fragen kommt, ist zu prüfen, ob es sich bei der angeblichen Demonstration überhaupt um eine Demonstration im Sinn des Versammlungsrechts handelt. Ein Fußballspiel ist keine Demonstration. Ein Faschingszug auch nicht. Die Loveparade auch nicht. Und ein Konzert, mit dem der Veranstalter Geld verdient, ist keine politische Versammlung im Sinn des Grundgesetzes, auch wenn dort Lieder politischen Inhalts gesungen werden. Kommerz und Demonstration schließen sich aus.