Neonazi-Mordserie:Mutmaßlicher NSU-Helfer André E. kommt frei

Der Bundesgerichtshof hat im NSU-Verfahren den Haftbefehl gegen einen Beschuldigten aufgehoben - er zweifelt daran, dass dieser das Bekennervideo der Terrorgruppe produziert hat. Derweil meldet sich ein ehemaliger Vize-Chef des Bundeskriminalamtes zu Wort: Er stellt den Ermittlern der Mordserie ein Armutszeugnis aus.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat im NSU-Verfahren einen weiteren Haftbefehl aufgehoben. Es handelt sich dabei um den Beschuldigten André E., der an der Produktion des Bekennervideos der rechtsterroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) mitgearbeitet haben soll. Er sei nicht dringend tatverdächtig, entschieden die Richter in Karlsruhe.

Bereits in den vergangenen Wochen waren drei mutmaßliche Unterstützer freigelassen worden. Damit sitzen jetzt nur noch die Hauptverdächtige Beate Zschäpe und der mutmaßliche Unterstützer Ralf Wohlleben in Haft.

Für die Staatsanwaltschaft hatte André E. als einziger der Verdächtigen das nötige Wissen, ein Bekennervideo zu erstellen. Er verfüge als Fachinformatiker über besondere EDV-Kenntnisse.

Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof nicht. Der Film sei so geschnitten, dass auch "ein interessierter Laie hierzu in der Lage gewesen wäre", heißt es in der Begründung.

Über eine mögliche Anklageerhebung will die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden, erklärte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage von Süddeutsche.de. Zunächst wolle man aber prüfen, ob der Beschuldigte auch nach der Bewertung des Bundesgerichtshofs weiterhin im Sinne eines einfachen Tatverdachts verdächtig sei.

"Stümperhafte" Ermittlungen

Zuvor hatte der ehemalige Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Bernhard Falk, die Ermittlungen zur Mordserie der Zwickauer Terrorzelle scharf kritisiert. Die Bearbeitung der zehn Morde sei "kriminalfachlich stümperhaft" gewesen, sagte Falk vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Rechtsterrorismus in Berlin.

Die verschiedenen beteiligten Landesbehörden hätten kein "einheitliches Ermittlungs- und Fahndungskonzept" gehabt. Falk hatte 2006 erfolglos auf eine Übernahme der Untersuchung durch das BKA gedrungen, um die "Chancen auf einen Aufklärungserfolg" zu erhöhen. Der Untersuchungsausschuss versucht herauszufinden, warum die Ermittlungen zur Mordserie über ein Jahrzehnt lang erfolglos verliefen.

Dem NSU werden zwischen September 2000 und April 2006 neun Morde auf Gewerbetreibende ausländischer Herkunft zur Last gelegt, sowie der Mord an einer Polizeibeamtin und der Anschlag auf ihren Kollegen im April 2007 in Heilbronn. Die Gruppe soll auch Sprengstoffanschläge und Banküberfälle verübt haben.

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