Bundeswehr:Deutscher Nato-General muss Posten räumen

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Noch soll es keine Hinweise auf Spionage durch den Zwei-Sterne-General geben. (Symbolbild) (Foto: Frank Hoermann/SVEN SIMON/imago)

Der Generalmajor soll es mit Geheimschutzvorschriften nicht so genau genommen haben. Er war jahrelang mit sensiblen Aufklärungsfähigkeiten der Nato befasst.

Von Florian Flade und Sina-Maria Schweikle, Berlin

In sozialen Netzwerken scheint die Welt noch in Ordnung zu sein. Dort gibt der deutsche Zwei-Sterne-General noch immer an, eine wichtige Funktion innerhalb der Nato innezuhaben. Doch die hat der Bundeswehrmann nicht mehr. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des WDR wurde der Deutsche bereits im Dezember vergangenen Jahres von seinen Aufgaben bei der Nato entbunden, nachdem es zu Verstößen gegen Geheimschutzvorschriften gekommen sein soll. Auf Anfrage teilte ein Nato-Sprecher mit, der Mann sei „auf dienstliche Anordnung“ nach Deutschland zurückbeordert worden.

Dem Generalmajor, der jahrelang im Bereich des militärischen Nachrichtenwesens mit sensiblen Aufklärungsfähigkeiten der Militärallianz befasst war, soll umgehend der Zugang zu Nato-Liegenschaften und Unterlagen der Verteidigungsallianz untersagt worden sein. Nach Informationen von SZ und WDR soll der Verdacht bestehen, wonach der Zwei-Sterner nachlässig mit Dokumenten umgegangen sei, die als Verschlusssachen und teilweise sogar als „VS-Geheim“ eingestuft waren. Demnach sollen zahlreiche derartige Unterlagen ausgedruckt in den Räumlichkeiten des Generals gefunden worden sein.

Erinnerungen an Taurus-Leak

Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (Bamad) soll ebenfalls mit dem Vorgang befasst sein. Es soll bislang allerdings keine Hinweise darauf geben, dass es sich um einen Spionagefall handeln könnte, bei dem etwa eine ausländische Macht in den Besitz von geheimen Papieren gekommen ist. Das Verteidigungsministerium wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt und etwaigen disziplinar- oder strafrechtlichen Ermittlungen gegen den General äußern. Eine Sprecherin teilte mit, dass man „aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts“ keine Informationen mitteilen könne. Mit derselben Begründung erteilte auch eine Sprecherin des Bamad keine Auskunft. Der General selbst reagierte auf Anfragen nicht.

Erst vor etwa einem Jahr waren Bundeswehrvertreter durch unsachgemäßes Sicherheitsverhalten in die Schlagzeilen geraten: Ein vertrauliches Gespräch von vier Luftwaffe-Offizieren zum Marschflugkörper Taurus war im Februar 2024 wohl von einem russischen Geheimdienst abgehört worden. Kurz darauf tauchte ein Mitschnitt der Schaltkonferenz im Internet auf.

Wie sich herausstellte, hatte sich ein Gesprächsteilnehmer über ein unsicheres WLAN in einem Hotel in Singapur dazu geschaltet. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verrat von Dienstgeheimnissen gab es nicht, da die Berliner Staatsanwaltschaft keine Absicht erkannte. Disziplinarrechtliche Folgen hatte das sogenannte „Taurus Leak“ dennoch: Zwei der Offiziere mussten wegen des nachlässigen Umgangs mit der Kommunikationssicherheit jeweils vierstellige Geldbußen zahlen.

Hauptquartier der Nato im belgischen Mons und lange Arbeitsplatz des deutschen Generalmajors. (Foto: Copyright: xjqnocx via imago-ima/IMAGO/Depositphotos)

Ob auch der Fall des deutschen Nato-Generals disziplinarrechtliche Konsequenzen haben wird, ist derweil unklar: Nach seiner Abberufung von der Nato im belgischen Mons wurde der Zwei-Sterner nach Informationen von SZ und WDR ins Streitkräfteamt nach Bonn versetzt und soll Ende des Monats vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Damit wäre ein disziplinarrechtliches Verfahren nicht mehr ohne Weiteres möglich.

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