71 Jahre nach dem Ende der NS-Zeit beginnt am Landgericht Neubrandenburg der Prozess gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Z. aus dem Konzentrationslager Auschwitz. Dem 95 Jahre alten Beschuldigten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.
Der Prozess war bereits dreimal verschoben worden, weil der Angeklagte gesundheitlich nicht zu einer Verhandlung imstande war. Sprecher des Internationalen Auschwitz-Komitees hatten das nach ihrer Auffassung zu zögerliche Vorgehen des Landgerichtes mehrfach kritisiert. Diesmal war das Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung des alten Mannes kurz vor Beginn der Verhandlung offenbar positiv.
Hubert Z. war 1944 einen Monat lang im KZ Auschwitz-Birkenau stationiert. In diesem Zeitraum kamen dort 14 Deportationszüge an, aus denen mindestens 3681 Menschen in Gaskammern getötet wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich in die Lagerorganisation eingefügt und die Vernichtung von Leben damit befördert zu haben. Die Verteidigung bestreitet eine Schuld ihres Mandanten: Er habe nur Erste Hilfe geleistet.
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Warum die Angeklagten erst jetzt vor Gericht stehen
Jahrzehntelang waren zahlreiche in Konzentrationslagern Beschäftigte juristisch nicht belangt worden. Erst mit dem Prozess gegen John Demjanjuk, dessen Verurteilung im Jahr 2011 wegen seines Todes nicht rechtskräftig wurde, änderte sich die Auffassung der Justiz: Auch wenn keine direkte Beteiligung an Tötungen nachweisbar ist, ist eine wie auch immer geartete Arbeit in Auschwitz demnach als Beihilfe zum Massenmord anzusehen.
Zuletzt gab es in Detmold (Nordrhein-Westfalen) und Lüneburg (Niedersachsen) Prozesse gegen ehemalige SS-Männer aus dem KZ Auschwitz. Das Landgericht Detmold verurteilte einen KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen zu fünf Jahren Haft, das Landgericht Lüneburg den als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichneten 94-jährigen Oskar Gröning zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
In einem Verfahren in Kiel (Schleswig-Holstein) muss sich eine 92-jährige ehemalige SS-Funkerin nicht mehr vor Gericht verantworten. Ihr wurde Beihilfe zur Ermordung von mehr als 260 000 Juden im KZ Auschwitz vorgeworfen. Die zuständige Kammer lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit der Frau ab. In Hanau (Hessen) sollte sich ein weiterer ehemaliger SS-Mann vor Gericht verantworten, starb aber kurz vor Prozessbeginn.