Süddeutsche Zeitung

Verfolgung von NS-Verbrechen:Die letzten Ermittlungen

Das "Demjanjuk-Urteil" hat die Sicht der Strafverfolger verändert. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen überlegt, diese Rechtsprechung auch beim Massenmord an sowjetischen Kriegsgefangenen anzuwenden.

Von Robert Probst

Der Kreis schließt sich langsam. 1958 wurde die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen" in Ludwigsburg gegründet. Unmittelbarer Anlass war damals der sogenannte Ulmer Einsatzgruppenprozess. Es war der erste Prozess vor einem deutschen Schwurgericht, in dem nationalsozialistische Massenmorde verhandelt wurden. Gegenstand waren Morde an der Zivilbevölkerung, begangen 1941 von Angehörigen sogenannter Einsatzkommandos in Litauen, die aus Angehörigen der SS, des Sicherheitsdiensts (SD) und der Ordnungspolizei bestanden. 63 Jahre später könnte nun eine der letzten Aufgaben der Zentralen Stelle darin bestehen, weitere Mitglieder dieser mörderischen Einsatzgruppen zu ermitteln und vor Gericht zu bringen.

Trotz des hohen Alters der damals Beteiligten hat die Justiz in den vergangenen zehn Jahren große Anstrengungen unternommen, noch letzte überlebende NS-Täter ausfindig zu machen - nachdem sie jahrzehntelang ihre Bemühungen weitgehend eingestellt hatte. Nach den Auschwitz-Prozessen 1965/67 herrschte die Auffassung vor, man müsse NS-Tätern konkrete Einzeltaten nachweisen, um sie für Mord oder Beihilfe zum Mord verurteilen zu können.

Das änderte sich erst mit dem Fall John Demjanjuk, den das Landgericht München 2011 zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Sobibor verurteilte - ohne konkreten Beweis für sein Wirken; allein durch seine Anwesenheit als Wachmann habe er aber einen Beitrag zum Holocaust geleistet, als Rädchen in der Mordmaschine.

3,3 Millionen Rotarmisten starben in deutscher Gefangenschaft

Das Demjanjuk-Urteil hat - obwohl es nicht rechtskräftig wurde - die Sicht der Strafverfolger verändert; seither reicht die reine Anwesenheit in Vernichtungslagern aus, um als Mordhelfer belangt werden zu können. Der Bundesgerichtshof erkannte diese Sichtweise im Fall von Oskar Gröning, der im KZ und Vernichtungslager Auschwitz die Habseligkeiten der Juden verwaltete, im Jahr 2016 an. Zuletzt war der 93 Jahre alte Bruno D. in Hamburg für seine Wachmanntätigkeit im KZ Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

In der Zentralen Stelle gibt es nun offenbar Überlegungen, die neu ausgerichtete Rechtsprechung auch auf noch lebende Mitglieder der damaligen Einsatzgruppen und auf den Massenmord an insbesondere sowjetischen Kriegsgefangenen auszudehnen. "Wir haben geprüft, ob wir die Rechtsprechung auch auf die Kriegsgefangenlager der Wehrmacht erweitern können, etwa die sogenannten Stammlager", sagte der Ludwigsburger Leiter, Thomas Will, der dpa. Er hält das Demjanjuk-Urteil auf diese Gruppen für "vollständig übertragbar".

Die Erweiterung sei "konsequent weitergedacht", sagte Will. Insgesamt überprüft die Behörde nach seinen Angaben derzeit sieben frühere Soldaten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. Sie sollen einige der Lager bewacht haben, in denen insgesamt bis zu 3,3 Millionen der etwa 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen starben - ein heute immer noch wenig beachtetes Großverbrechen des Vernichtungskriegs.

Ein Fall soll jetzt "durchdekliniert" werden

Bei den Mordkommandos der Einsatzgruppen und ihren planmäßigen Massakern in Polen und der Sowjetunion kamen nach Schätzungen mehr als 1,5 Millionen Juden, Sinti und Roma, Kriegsgefangene, Kommunisten und Intellektuelle ums Leben. "Wir arbeiten derzeit an einem Fall und versuchen, diese Frage exemplarisch durchzudeklinieren", sagt Will.

Eines nicht mehr allzu fernen Tages aber wird die Zentrale Stelle ihre Arbeit einstellen müssen, dann wird auch der letzte noch lebende Täter verstorben sein. Will sieht diesen Tag aber vor 2023 nicht gekommen. Bis dahin könnten noch ein paar Anklagen zusammenkommen - bei einigen KZ-Fällen sind Ermittlungen bereits abgeschlossen, ein, zwei weitere Prozesse stehen derzeit kurz bevor. Mord verjährt nicht - da "braucht es kein Mitleid", sagt Will. Es ist ein allerletzter Wettlauf gegen die Zeit.

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