Nahost-KonfliktPolizei prüft weiter Verbot von Palästina-Demonstration

Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug.
Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild)

Nach dem Demonstrationsrecht sind Kundgebungen zulässig, auch wenn sie großen Teilen von Politik und Gesellschaft missfallen. Verbote sind bei Volksverhetzungen möglich. Darum könnte es bei den pro-palästinensischen Demonstrationen gehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Drei Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel ist noch unklar, ob am Mittwoch in Berlin eine palästinensische Unterstützer-Demonstration stattfinden wird. Es werde weiter geprüft, ob die Demonstration verboten werde, sagte eine Polizeisprecherin am Dienstag. Wann das Ergebnis bekannt gegeben werde, sei noch unklar.

Angemeldet ist eine „Demo in Solidarität mit Palästina“ mit 250 angekündigten Teilnehmern am Mittwochnachmittag in Neukölln. Ähnliche Demonstrationen wurden im Frühjahr von der Polizei verboten, weil volksverhetzende und antisemitische Parolen, Gewaltausbrüche und Gewaltverherrlichung erwartet wurden. Gerichte bestätigten die Verbote.

Zuvor hatte es Ostern eine palästinensische Demonstration in Neukölln gegeben, bei der einzelne Teilnehmer antisemitische Parolen riefen, darunter laut Beobachtern auch „Tod den Juden, Tod Israel“.

© dpa-infocom, dpa:231010-99-510265/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: