Anfang Mai schickte die Bundespolizei drei Somalier zurück über die polnische Grenze. Von dort waren sie nach Deutschland gekommen, um Asyl zu beantragen. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat nun entschieden: Das war rechtswidrig. Und damit stellt das Gericht die Bundesregierung vor ein Problem. Die ist nämlich mit dem Versprechen angetreten, Asylsuchende an den Außengrenzen zurückzuweisen.
Dieses Versprechen einzuhalten, dürfte nach dem Urteil deutlich schwerer werden, sagt Markus Balser aus dem Berliner Parlamentsbüro der SZ. Auch wenn Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt hat, trotz der Entscheidung, weiterhin Zurückweisungen vornehmen zu wollen.
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Moderation, Redaktion: Leopold Zaak
Redaktion: Johannes Korsche
Produktion: Aylin Sancak
Zitiertes und zusätzliches Audiomaterial über Reuters.
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