SZ Espresso:Nachrichten kompakt - die Übersicht für Eilige

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Justizministerin Katarina Barley (Foto: dpa)

Was heute wichtig war - und was Sie auf SZ.de am meisten interessiert hat.

Von Xaver Bitz

Der Tag kompakt

EXKLUSIV Justizministerin Barley will Abmahn-Industrie bremsen. Viele Anwälte suchen nach formalen Fehlern auf Webseiten und machen damit ein großes Geschäft. Die Ministerin legt nun einen Gesetzentwurf vor, der "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen" soll. Von Robert Roßmann

Orbán: EU-Parlament verletzt Ungarns Ehre. "Ungarn lässt sich nicht erpressen", sagt der Ministerpräsident vor dem Plenum in Straßburg. Er reagiert auf einen Bericht des Parlaments, der eine "systemische Bedrohung der Demokratie" in dem Land feststellt. Am Mittwoch stimmt das Parlament darüber ab, ob ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn eröffnet wird. Von Alexander Mühlauer. Dass das Europaparlament nun ein Zeichen gegen Orbán setzt, ist eine Chance für EVP-Chef Manfred Weber, um zu zeigen, wofür er steht, kommentiert Thomas Kirchner. Auch der SZ-Podcast "Auf den Punkt" beschäftigt sich heute mit dem Auftritt des ungarischen Ministerpräsidenten in Brüssel.

Die Deutsche Warenhaus-Holding kommt. Die Verträge zur Fusion von Karstadt und Kaufhof sind unterzeichnet. Beide gründen demnach die Deutsche Warenhaus-Holding, die Namen Galeria Kaufhof und Karstadt bleiben aber auf Dauer erhalten. Mehr dazu. Beide Kaufhäuser befinden sich in einem erbarmungswürdigen Zustand, lukrative Geschäfte versprechen allein die Immobilien, kommentiert Michael Kläsgen. Für die Mitarbeiter bedeute das nichts Gutes.

EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Die Kirche wollte einem katholischen Chefarzt kündigen, der wieder geheiratet hatte. Der Europäische Gerichtshof urteilt nun, dass die Kirche ihre Position zur Ehe auch dann glaubwürdig aufrechterhalten kann, wenn sie Ärzte beschäftigt, die in zweiter Ehe verheiratet sind. Das Urteil ist auch eine Zurechtweisung des Bundesverfassungsgerichts, wie Wolfgang Janisch erklärt.

EXKLUSIV Deutscher in der Türkei zu fast zehn Jahren Haft verurteilt. Erstmals ist ein deutscher Staatsbürger wegen Terrorismusvorwürfen nach dem Putschversuch verurteilt worden. Wie jetzt erst bekannt wurde, verhängte das Strafgericht der westanatolischen Stadt Afyonkarahisar bereits im Juli 2017 gegen den Gülen-Sympathisanten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten. Von Lena Kampf und Andreas Spinrath

Ryanair streicht 150 Flüge. Die irische Billigfluglinie reagiert damit auf den für Mittwoch angekündigten Streik von Piloten und Flugbegleitern in Deutschland. Das Unternehmen bezeichnet den Streik als inakzeptabel und droht deutschen Mitarbeitern mit einem Stellenabbau. Mehr dazu

3 aus 24 - Meistempfohlen heute

Maaßen spielt den Verächtern der Demokratie in die Hände. Wenn Seehofer jetzt noch am Verfassungsschutz-Chef festhält, tut er es ihm gleich. Kommentar von Ferdos Forudastan

Jetzt kann jeder Blockwart spielen. Bürger sollen mutmaßliche Straftäter mit einer App direkt an die Polizei melden. Der Nutzen ist fraglich, die Bedenken sind groß. Von Michael Moorstedt

Der Bundestag muss endlich aufwachen. Die Abgeordneten nehmen viel zu viel stillschweigend hin. Sie müssen die Regierung dringend besser kontrollieren - und aufhören mit den ewigen Schein-Debatten. Kommentar von Cerstin Gammelin

SZ-Leser diskutieren​

Wie weit sollte die Kirche ins Privatleben eingreifen dürfen? Mit dem Urteil des EuGH, das die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen stärkt, sind einige Leser sehr zufrieden: "Solange die Kirchen ihre Lehre unters Volk bringen und Menschen dort arbeiten, wo ihre Religion ausgeübt wird, ist das für mich ok. Alles, was darüber hinaus geht, insbesondere was kirchliche Träger und Wohlfahrtsverbände im öffentlichen Interesse, im öffentlichen Auftrag und zum größten Teil mit öffentlichen Geldern tun, kann keinen Sonderrechten unterliegen", schreibt Maria233. Leser old harold hält das Urteil für falsch: "Die Kirche hatte den Arzt nicht gezwungen, sich bei ihr zu bewerben", findet er. "Der Arzt hatte die Bedingungen des neuen Arbeitgebers gekannt. Und in Deutschland herrscht noch immer Vertragsfreiheit." Diskutieren Sie mit uns.

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