SZ Espresso:Nachrichten kompakt - die Übersicht für Eilige

Prozess gegen die rechtsextreme "Gruppe Freital"

Die Angeklagten im Freital-Prozess zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal.

(Foto: dpa)

Was heute wichtig war - und was Sie auf SZ.de am meisten interessiert hat.

Von Tobias Dirr

Der Tag kompakt

Lange Haftstrafen im Prozess gegen rechte Terror-Gruppe Freital. Die sieben angeklagten Männer und eine Frau werden unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Die Gruppe hatte im Jahr 2015 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner verübt, berichtet Antonie Rietzschel.

Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hebt eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf. Eine junge Juristin hatte gegen ein entsprechendes Verbot geklagt und 2016 zunächst gegen den Freistaat gewonnen. Das Urteil der Richter wird dem Verhältnis zwischen individueller Glaubensfreiheit und staatlicher Pflicht zu Neutralität nicht gerecht, kommentiert Matthias Drobinski.

Bundesregierung will Auslandseinsätze verlängern. Zudem sollen im Irak künftig im ganzen Land deutsche Ausbilder beim Kampf gegen die Terrormiliz IS helfen. In Afghanistan, wo sich die Sicherheitslage deutlich verschlechtert hat, soll die Obergrenze des deutschen Kontingents von 980 auf 1300 Soldaten aufgestockt werden. Der Bundestag muss noch darüber abstimmen.

Tusk widerspricht Premierminsterin Mays Brexit-Vorstellungen. Anders als von Großbritannien gewünscht, will die Europäische Union nach dem Brexit ein herkömmliches Freihandelsabkommen mit London abschließen. Das geht aus dem Entwurf der Verhandlungsrichtlinien vor, den der EU-Ratspräsident vorstellte.

Anklage erhoben im Fall des verschleppten Vietnamesen. Der Ex-Politiker Trinh Xuan Thanh war mitten in Berlin in einen Transporter gezerrt und nach Vietnam gebracht worden. Für die Entführung wird der vietnamesische Geheimdienst verantwortlich gemacht. Die Bundesanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen einen 47-jährigen Vietnamesen.

3 aus 24 - Meistempfohlen heute

"Die Grenze ist an vielen Stellen überschritten." Grünen-Chef Habeck fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob die AfD nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden müsste. Interview von Constanze von Bullion und Stefan Braun

Die Italien-Wahl ist für Europa die letzte Warnung. Die Italiener haben der EU schonungslos vor Augen geführt, was sie von ihr halten: Mehr als 50 Prozent haben gegen sie gestimmt. Diese Bewegung hat das Zeug, die Gemeinschaft zu sprengen, kommentiert Alexander Mühlauer.

71 Tote. Keine Verhaftungen. Wie kommt's? "Three Billboards Outside Ebbing, Missouri" hat eine neue Protestform geboren: Überall auf der Welt prangern Plakate politische Skandale an - und zeigen, wie politisch der öffentliche Raum ist. Von Gerhard Matzig

SZ-Leser diskutieren​

Sollten Richterinnen und Referendarinnen Kopftuch tragen dürfen? Nein, findet die Mehrheit der Leser in einer SZ-Umfrage. Vor allem das Neutralitätsgebot wird oft als Grund genannt. Natascha K. etwa betont, dass "die Trennung von Kirche und Staat eine der Grundlagen unserer modernen Werteordnung" sei. Ähnlich plädiert Osk Teu dafür, dass Richterinnen neutral agieren und auftreten: "Das Kopftuchtragen kann zu Benachteiligung führen oder als Benachteiligung aufgefasst werden", schreibt er. Toleranz hingegen ist für das Kopftuch, "weil ein Stück Stoff auf dem Kopf die Neutralität nicht beeinflusst". Stimmen Sie ab.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: