Süddeutsche Zeitung

Nachlass:Eher Bratpfanne als Yacht

Wenn Angehörige ihr Erbe ausschlagen, erbt der Staat. Allerdings bekommt er selten mehr als Schulden.

Von Felicitas Wilke

Einmal, erinnert sich Jürgen Proff, habe Rheinland-Pfalz sogar eine Yacht auf der Lahn geerbt. "Aber leider war es eine Messie-Yacht", berichtet der Mann vom Landesamt für Steuern trocken: komplett vermüllt. Immer dann, wenn ein Mensch stirbt und keine Angehörigen ermittelt werden können oder die Verwandten das Erbe ausschlagen, geht der Nachlass an den Staat. Autos, Schmuck, Hausrat - oder eben eine verdreckte Yacht.

Das geschieht immer häufiger: Zwar erfasst keine Behörde die bundesweiten Daten, doch allein in Rheinland-Pfalz ist die Zahl der sogenannten Fiskalerbschaften seit 2012 jedes Jahr gestiegen, zuletzt auf mehr als 1500 Fälle. In Bayern wurde der Staat im vergangenen Jahr 2102-mal unfreiwillig zum Erben, das waren exakt 373 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Auch in Baden-Württemberg hat die Zahl der Fiskalerbschaften zuletzt deutlich zugenommen.

Erbt ein Bundesland stellvertretend für den Staat, erledigen plötzlich Beamte das, worum sich sonst die Hinterbliebenen kümmern: Telefonverträge kündigen, Wertpapierdepots auflösen, Bestattungen organisieren. "Im Prinzip wickeln wir ein ganzes Leben ab", sagt Heike Hackel, in Sachsen für Fiskalerbschaften zuständig. Das Land erbt einfach alles, was zu einem Leben dazugehört, von der Bratpfanne bis zum Reihenhaus. In Rheinland-Pfalz auch mal ein Winzergrundstück.

Die Immobilien, die an den Staat übergehen, liegen häufig in ländlichen, eher strukturschwachen Regionen. Die Menschen, denen die Häuser zu Lebzeiten gehörten, waren oft überschuldet. "Sonst würden die Nachfahren ihr Erbe ja nicht ausschlagen", sagt der Finanzbeamte Proff. Oft seien die Kinder, Enkel oder Großnichten schon längst in größere Städte gezogen, wenn sie zu Erben des Hauses in der Lausitz, im Frankenwald oder in der Eifel würden. Der Wert der Immobilie unterschreitet in vielen Fällen die Schulden des Verstorbenen. Dass der Staat immer öfter zum Erben wird, hat also auch etwas mit der demografischen Entwicklung und mit der Landflucht zu tun.

Für die Städte und Gemeinden, in denen sich die teils lange leer stehenden Häuser befinden, kann das Erbe zum Problem werden. "Die Kommunen müssen sicherstellen, dass die Dachziegel der verfallenden Häuser niemandem auf den Kopf fallen und dass niemand dort seinen Müll ablagert", sagt Florian Schilling vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Das koste Geld - und ist für die wirtschaftlich ohnehin unterprivilegierten Ortschaften eine zusätzliche Belastung.

Für die Bundesländer bedeuten die unfreiwilligen Erbschaften vor allem: viel Verwaltungsaufwand. Allein das Team von Heike Hackel in Sachsen besteht aus 20 Männern und Frauen. In die Miesen kommt der Staat allerdings nicht, wenn er überschuldete Nachlässe abwickelt. Paragraf 1990 BGB regelt, dass er als Erbe nur mit den vorhandenen Aktiva haftet - also mit dem Geld, was Haus und Hausrat noch einbringen. Können damit nicht alle Gläubiger bedient werden, wird eine Nachlassinsolvenz beantragt. Manchmal, wenn der Verstorbene nicht überschuldet war, bleibt sogar ein wenig für die jeweilige Staatskasse des Landes übrig. "Aber glauben Sie mir", sagt Heike Hackel, "viel ist es nicht."

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SZ vom 23.03.2020
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