Nach tödlichem Schießunfall in Afghanistan:Ex-Soldat bestreitet Fahrlässigkeit

In Gera steht ein junger Ex-Soldat vor Gericht, der 2010 einen Kameraden in Afghanistan erschoss - versehentlich und wegen technischer Probleme seiner Waffe, wie der Angeklagte nun beteuert. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jedoch Fahrlässigkeit und schweren Ungehorsam vor: Er habe beim Herumspielen mit der Waffe auf den Kopf des Opfers gezielt.

Nach einem tödlichen Schuss auf einen Kameraden in Afghanistan steht ein ehemaliger Bundeswehrsoldat in Gera vor Gericht. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall. Der im vergangenen Dezember 21-jährige Patrick S. soll im Zelt eines Außenpostens mit seiner Dienstpistole herumgespielt, auf den Kopf seines gleichaltrigen Kameraden gezielt und abgedrückt haben.

Ex-Soldat vor Gericht

Ein 21 Jahre alter Soldat kam im vergangenen Jahr während des Weihnachtsbesuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Afghanistan bei einem Schießunfall ums Leben. Einer seiner Kameraden steht nun in Gera vor Gericht.

(Foto: dpa)

Zum Prozessauftakt sagte der Angeklagte, Auslöser des Unglücks sei ein klemmendes Magazin gewesen. Als er auf den Magazinboden schlug, habe sich eine Kugel gelöst und seinen Kameraden aus dem bayerischen Bischofswiesen in den Kopf getroffen. Daraufhin habe er seine Waffe aufs Bett geworfen und sei dem Verwundeten zu Hilfe geeilt. Seine Kameraden hätten ihn jedoch umgehend aus dem Zelt geschickt.

Er habe keine Erklärung dafür, wie es dazu kommen konnte. Gleich zu Beginn seiner Aussage entschuldigte sich der Angeklagte bei der Familie des 21-Jährigen, der durch den Schuss getötet wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der aus Jena stammende Ex-Soldat seine Schusswaffe gezielt auf den Kopf des Opfers gerichtet habe, bevor sich die Kugel versehentlich löste. Dem Angeklagten werde daher fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall zur Last gelegt. Er war im März aus der Armee entlassen worden und absolviert derzeit eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker.

Anklage schließt technischen Defekt aus

Die Anklage stützt sich auf Zeugenaussagen und ein Gutachten, wonach eine Fehlfunktion der Waffe ausgeschlossen werden kann. Demnach habe der Todesschütze die Funktionstüchtigkeit der Waffe wenige Minuten vor dem Unfall beim Reinigen überprüft. Dabei habe das Magazin noch nicht geklemmt.

Zum Zeitpunkt des Unglücks sei er bereits zwei Monate in dem Bundeswehr-Camp und sehr angespannt gewesen, weil er am nächsten Tag zu einer Mission ausrücken sollte. Ferner habe es die Anweisung gegeben, sich in dem Feldlager stets mit eingelegtem Magazin zu bewegen, heißt es in der Anklageschrift.

Der Vofall ereignete sich im Dezember 2010 in einem Außenposten nördlich des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Pol-i Khomri. Der Tod des 21 Jahre alten Soldaten hatte den Weihnachtsbesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Truppe überschattet.

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