Überhangmandate im Bundestag:Deutschland hat ein neues Wahlrecht

Überhangmandate im Bundestag: Müssen bald mehr Tische im Reichstag installiert werden? Die Wahrrechtsreform könnte zu mehr Abgeordneten führen

Müssen bald mehr Tische im Reichstag installiert werden? Die Wahrrechtsreform könnte zu mehr Abgeordneten führen

(Foto: AFP)

Geschafft: Nach monatelangen Verhandlungen und zwei Gerichtsurteilen aus Karlsruhe hat der Bundestag heute ein neues Wahlrecht beschlossen, um Überhangmandate zu kompensieren. Kritiker befürchten, dass das Parlament in Zukunft übermäßig aufgebläht sein wird.

Deutschland hat rechtzeitig vor der Bundestagswahl im Herbst ein neues Wahlrecht. Der Bundestag verabschiedete in Berlin mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition sowie von SPD und Grünen die Novelle, mit der die Überhangmandate durch Ausgleichmandate kompensiert werden.

Ziel des neuen Wahlrecht ist es, die durch ein gutes Erststimmen-Ergebnis entstandenen Überhangmandate einer Partei zu neutralisieren. Überhangmandate bekommt eine Partei, wenn sie mehr Direktmandate erhält als ihr Abgeordnetensitze nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Diese Überhangmandate sollen künftig durch Ausgleichmandate für die anderen Parteien kompensiert, also komplett ausgeglichen werden.

Erster Schritt zu größerer Bürgernähe?

Der Bundestag könnte daher nach der nächsten Wahl deutlich mehr als die bisher vorgesehenen 598 Abgeordneten zählen. Die Linkspartei stimmte gegen das Gesetz. Ihrer Ansicht nach würde die Zahl der Bundestagsabgeordneten unnötig vergrößert.

Der Verein "Mehr Demokratie", der vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen das bisherige Wahlrecht geklagt hatte, sieht in der Reform einen ersten Schritt zu größerer Bürgernähe. Damit werde der Wählerwille besser abgebildet als bisher.

Die Neufassung des Wahlrechts war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2008 das damalige Wahlrecht gekippt hatte, da unter bestimmten Umständen mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Sitzen im Bundestag führen konnte. Schwarz-Gelb setzte im Alleingang eine Novelle durch, die jedoch Karlsruhe im vergangenen Juli ebenfalls kassierte.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Wahlrecht vom Berliner SZ-Korrespondenten Robert Roßmann können Sie hier nachlesen.

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