Nach Klage der EU-Kommission:EuGH verurteilt Deutschland wegen zu schmutziger Luft in Städten

Luftverschmutzung

Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos in Stuttgart.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid erheblich überschritten wurden. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen.

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid erheblich überschritten wurden. Das entschieden die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte die Klage angestrengt. Sie bezieht sich auf den Zeitraum zwischen den Jahren 2010 und 2016.

Das Urteil gegen die Bundesrepublik könnte neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten zur Folge haben. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Einschränkungen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 eingereicht. Die Begründung lautete damals, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart.

Der EuGH folgte den Argumenten der Klage. Deutschland habe gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen. Das Gericht erklärte, "dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO₂ zu gewährleisten".

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vorab erklärt, der Richterspruch aus Luxemburg werde "grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die saubere Luft" haben. Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Die DUH war durch Klagen in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern bekannt geworden und hat dadurch Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen und Tempolimits angestoßen.

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