Nach Hochwasser:Auszahlung der Fluthilfen kann beginnen

Tausende Deutsche stehen vor dem Nichts: Mit einem milliardenschweren Fluthilfefonds sollen die Opfer des Hochwassers entschädigt werden. Jetzt hat der Bundesrat die Verwendung und Verteilung der Hilfen gebilligt.

Die Auszahlung der Milliarden aus dem Fluthilfefonds von Bund und Ländern an Opfer des Juni-Hochwassers kann beginnen. Zwei Tage nach dem schwarz-gelben Bundeskabinett billigte auch der Bundesrat die Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Fondsgelder.

Der bis zu acht Milliarden Euro umfassende Fonds war im Eilverfahren vor Wochen eingerichtet worden. Jetzt stehen die Details. Seit Juni flossen bereits erste Soforthilfen. Zusätzlich werden voraussichtlich rund 360 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds erwartet, die Bund und Ländern je zur Hälfte zugutekommen sollen.

Sachsen-Anhalt wird der mit Abstand größte Nutznießer der Milliarden-Hilfen aus dem gemeinsamen Fluthilfefonds von Bund und Ländern sein. Von der Auszahlung der ersten Raten von zunächst insgesamt rund 3,25 Milliarden Euro entfallen auf Basis vorläufiger Schadensmeldungen etwa 40 Prozent auf Sachsen-Anhalt. Es folgen Sachsen mit knapp 29 Prozent sowie Bayern mit fast 20 Prozent. Berücksichtigt werden muss aber noch die Verrechnung der Anteile des Bundes an den bereits geflossenen Soforthilfen.

Stufenweise Auszahlung geplant

Der Bund finanziert den Fonds vor und erhöht entsprechend seine Neuverschuldung. Die Kosten zur Beseitigung der Flutschäden an seiner Infrastruktur - etwa an Autobahnen, Bundesfernstraßen und dem Bahnnetz - schultert der Bund aber allein. Damit reduziert sich die zwischen Bund und Ländern aufzuteilende Summe auf 6,5 Milliarden.

Geplant ist eine stufenweise Auszahlung. Der Bund begründet dies damit, dass die endgültige Schadenssumme noch nicht feststehe. Daher sollen zunächst 50 Prozent bereitgestellt werden, die restlichen 30 beziehungsweise 20 Prozent sollen später verteilt werden. Der Schlüssel der ersten Auszahlungen ergebe sich aus den vorliegenden Meldungen der Länder für den Antrag Deutschlands auf EU-Hilfen.

Schäden, die nur aufgrund von Starkregen entstanden sind, können der Vorlage zufolge nicht durch den Hilfsfonds ersetzt werden. Die Länder hätten dazu keine gemeinsame Haltung gefunden, heißt es. Für individuelle Schäden von Privathaushalten oder Unternehmen könnten Leistungen bis zur Höhe von 80 Prozent des Schadens gewährt werden. Geschädigte müssten daher in der Regel einen Eigenanteil von 20 Prozent tragen. Es sei denn, dieser Eigenanteil werde durch Dritte geschultert - vor allem durch Versicherungen. Für begründete Härten sei eine Einzelfallregelung möglich.

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