Nach EuGH-Urteil:SPD-Vize will Vorratsdatenspeicherung ganz aufgeben

"Die SPD ist gut beraten, jetzt einen klaren Strich zu ziehen": Partei-Vize Ralf Stegner empfiehlt den Sozialdemokraten eine komplette Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung. Hessens Ministerpräsident Bouffier drängt auf eine Neuregelung.

Der stellvertretende SPD-Parteichef Ralf Stegner empfiehlt seiner Partei nach dem EuGH-Urteil eine komplette Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung. "Das Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung ist mit diesem Urteil tot", sagt Stegner dem Tagesspiegel.

Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang April geurteilt, dass das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Fassung gegen europäisches Recht verstoße. Die Richtlinie "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", heißt es in der Pressemitteilung (hier als PDF).

Den fachlichen Wunsch der Innenpolitiker nach der Vorratsdatenspeicherung könne er nachvollziehen, so Stegner. Die SPD sei aber gut beraten, jetzt einen klaren Strich zu ziehen und sich von dem Instrument zu verabschieden.

Am EuGH-Urteil scheiden sich zusehends die Wege der Koalitionspartner. Hessens Ministerpräsident und CDU-Vize Volker Bouffier fordert die Bundesregierung zu einer raschen Neuregelung auf. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt verweist Bouffier auf Kinderpornografie als Argument für eine Speicherung. Täter seien schwieriger zu ermitteln, wenn es diese nicht gebe.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte nach dem EuGH-Urteil bereits gesagt, die Grundlage für den Koalitionsvertrag sei entfallen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD nur auf die Umsetzung der alten Richtlinie verständigt. Der Vertrag hatte vorgesehen, "schnell einen Gesetzesentwurf vorzulegen". Kabinettskollege und Innenminister Thomas de Maizière drängt hingegen"auf eine rasche, kluge, verfassungsmäßige und mehrheitsfähige Neuregelung".

Metadaten können viel verraten

Vorratsdaten umfassen keine Aufzeichnungen von Telefonaten und keine Texte von verschickten E-Mails. Stattdessen werden die Verbindungsdaten gespeichert: Wer hat wann mit wem telefoniert? Wie lange dauerte das Gespräch und an welchem Ort fand es statt? Wer hat um wie viel Uhr mit wem E-Mails geschrieben?

Diese sogenannten Metadaten können viel über eine Person verraten. Das erkannte auch der Europäische Gerichtshof an: "Zusammengenommen ergeben diese Daten ein sehr präzises Bild des Privatlebens der Personen, deren Daten gespeichert wurden: von ihren Gewohnheiten im Alltag, wo sie sich dauerhaft oder vorübergehend aufhalten, wie sie sich jeden Tag bewegen, welchen Aktivitäten sie nachgehen, welche sozialen Beziehungen sie pflegen und in welcher sozialen Umgebung sie sich aufhalten", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: