Nach Entscheidung zum Adoptionsrecht:Politiker fordern völlige Gleichstellung von Homosexuellen

"Festhalten an vorgestrigen Familienbildern": Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht wird parteiübergreifend der Ruf nach vollständiger Gleichstellung Homosexueller lauter - und Kritik an der zögerlichen Haltung der Union.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht wird parteiübergreifend der Ruf nach völliger Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Eheleuten lauter. "Schwarz-Gelb muss nun endlich seine Weigerung aufgeben, homosexuellen Menschen die volle Ehe inklusive Adoptionsrecht zu öffnen", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth der Passauer Neuen Presse. Der Mehrheit der Gesellschaft gehe es längst um das Kindeswohl auch von Kindern in Regenbogenfamilien und um gleiche Rechte von Homosexuellen, und nicht um "das rein ideologische Festhalten an vorgestrigen Familienbildern".

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier plädierte für rasche Anpassungen im Steuerrecht. "Nun ist auch die steuerliche Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe überfällig", sagte er der Rheinischen Post. Erst kürzlich habe der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dies mit Mehrheit gefordert. "Aber die Koalition ist zu feige für eine entsprechende Initiative."

Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Miriam Gruß, kritisierte den Koalitionspartner CDU/CSU. Es sei bedauerlich, dass stets das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebung der Realität anpassen müsse. "Die Union ist jetzt aufgefordert, sich zu bewegen. Wären die Kollegen etwas fortschrittlicher, wir Liberale hätten längst Nägel mit Köpfen gemacht", sagte Gruß der Passauer Neuen Presse. Schließlich gebe die sexuelle Orientierung keinerlei Aufschluss darüber, ob Eltern gute Erziehungsberechtigte seien oder nicht.

Sukzessivadoption soll bis 2014 neu geregelt werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat.

Bislang war die sogenannte Sukzessivadoption, über die die Karlsruher Richter zu befinden hatten, bei heterosexuellen Ehepaaren möglich, bei schwulen und lesbischen Lebenspartnern jedoch nicht. Unter einer Sukzessivadoption versteht man die Adoption eines zuvor bereits vom Ehepartner adoptierten Kindes. Homosexuelle Paare können hingegen zwar seit mehr als zehn Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Dort ist jedoch seit 2004 lediglich die Stiefkindadoption zulässig, also die Adoption des leiblichen Kindes ihres Partners.

Für eine gesetzliche Neuregelung setzte das Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2014, ordneten aber zugleich an, dass eine Sukzessivadoption für Lebenspartner ab sofort möglich ist.

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