Nach Entscheidung des Finanzgerichts:Regierung hält am Soli fest

Bis 2019 werde am Solidaritätszuschlag nicht gerüttelt, sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Dass das Niedersächsische Finanzgericht den "Soli" für verfassungswidrig erklärte, sieht er "ganz gelassen".

Die Bundesregierung hält am Solidaritätszuschlag fest und sieht seiner möglichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht optimistisch entgegen. Die Solidarpakte, die die Mittel für die ostdeutschen Länder festlegen, enden im Jahr 2019, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwochabend im "Heute Journal" des ZDF.

Soli, Solidaritätszuschlag, Bundesinnenminister Thomas de Maiziere; ddp

Innenminister Thomas de Maizière will bis 2019 am Solidaritätszuschlag festhalten.

(Foto: Foto: ddp)

"Bis dahin steht nichts zu Disposition", betonte er. "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bestätigt. Ich bin da ganz gelassen." Das Niedersächsische Finanzgericht hatte den 1991 zunächst für ein Jahr eingeführten und seit 1995 dauerhaft erhobenen Zuschlag auf die Einkommensteuer am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt.

Vorübergehende Bedarfsspitzen

Die Begründung lautete: Das Motiv für die Einführung des "Soli" seien die Kosten für die Einheit gewesen. Dabei handele es sich um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch eine Ergänzungsabgabe gedeckt werden dürfe. Eine Ergänzungsabgabe wie der "Soli" diene nach den Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen.

Auf Wunsch des Finanzgerichts soll jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, ob der "Soli" mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Dazu sagte de Maizière im ZDF: "Es gibt viele Vorlagebeschlüsse von unteren Gerichten an das Bundesverfassungsgericht." Der Solidaritätszuschlag werde noch "für eine gewisse Zeit" gebraucht, um die "Generationenaufgabe" zu bewältigen und die Teilungsfolgen Deutschlands abzuarbeiten.

Auch Politiker der Opposition reagierten gelassen auf das Urteil, forderten die Bundesregierung jedoch zu einem klaren Kurs in der Haushaltspolitik auf. "Wenn die Bundesregierung den Soli weiter erhalten will, muss sie sich klar zu ihrer Finanzierungsaufgabe im Rahmen des Solidarpakts bekennen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß. "Und sie muss natürlich noch einmal überprüfen, ob die für die Jahre ab 2011 angekündigten massiven Steuersenkungen denn wirklich zu dieser nach wie vor bestehenden Zusatzbelastung des Bundeshaushalts passen."

"Endgültig unvorstellbar"

Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider appellierte an die schwarz-gelbe Koalition, ihre Etatplanung zu überdenken. Sollte der Soli fallen, müsste der Konsolidierungskurs erheblich verschärft werden, sagte er der Frankfurter Rundschau: "Nicht nur die Steuersenkungen, auch jegliche Ausgabenerhöhungen wie das unsinnige Betreuungsgeld wären dann endgültig unvorstellbar."

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte den Dortmunder Ruhr Nachrichten, er sei "der festen Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsfest ist". Die nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft betonte in der Zeitung: "Die Finanzierung des Aufbaus Ost durch den Solidarpakt II muss in jedem Falle sichergestellt sein."

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) sagte dem Hamburger Abendblatt, bei dem Urteil aus Niedersachsen handele es sich um "die überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts".

Die Sprecherin der ostdeutschen SPD-Abgeordneten im Bundestag, Iris Gleicke, kritisierte in der Sächsischen Zeitung: "Es ist unerträglich, dass permanent am Aufbau Ost gezündelt wird."

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