Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts:Gauck bringt Gesetze zum ESM auf den Weg

Lesezeit: 1 Min.

Bundespräsident Joachim Gauck hat die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil "die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen".

Jetzt also doch: Bundespräsident Joachim Gauck hat einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Das teilte das Präsidialamt in Berlin mit.

Bundespräsident Joachim Gauck hat die Gesetze zu ESM und Fiskalpakt unterzeichnet.  (Foto: Getty Images)

Gauck hatte nach der Verabschiedung der Gesetze in Bundestag und Bundesrat Ende Juni mit der Unterschrift gewartet, bis über die Eilanträge von Euro-Kritikern in Karlsruhe entschieden war.

Allerdings schränkte Gauck ein, für eine Ratifikation - und damit völkerrechtliches Inkrafttreten - müssten die Vorgaben der Karlsruher Richter erfüllt sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Weg für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm zwar grundsätzlich freigemacht.

Die Regierung muss aber noch völkerrechtlich sicherstellen, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro für den ESM nicht am Bundestag vorbei erhöht werden kann. Der Bundespräsident zeigte sich aber zuversichtlich, dass die Regierung hierfür wie angekündigt sorgen werde.

Der ESM soll mit bis zu 500 Milliarden Euro klamme Euro-Länder stützen können. Deutschland haftet mit bis zu 190 Milliarden Euro aus Steuergeldern für die ESM-Hilfen. Aus Sicht des Gerichtes darf kein Zweifel daran besten, dass diese Grenze nicht ohne Zustimmung des Bundestags verschoben werden kann, zum Beispiel wenn andere ESM-Länder als Zahler ausfallen würden. Dies muss in einer Erklärung zum Vertrag festgehalten werden. Ob dafür neue Verhandlungen mit den anderen ESM-Ländern notwendig sind, ist noch offen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte erklärt, der ESM könne in einigen Wochen startklar sein. Erstmals tagen soll der neue ESM-Gouverneursrat am 08. Oktober.

Von der Karlsruher Entscheidung hing damit indirekt auch das Anleihekaufprogramm der EZB ab, das Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag gegen Kritik verteidigte. Jede Institution habe in Europa ihre eigene Aufgabe bei der Bekämpfung der Euro-Staatsschuldenkrise zu leisten, sagte die CDU-Chefin in Berlin.

Die Zentralbank ist bereit, unbegrenzt Schuldtitel von Euro-Ländern zu kaufen, um die Zinsen zu drücken - aber nur, wenn sie beim ESM einen Antrag gestellt und Reformen vereinbart haben. Ob das EZB-Programm dem EU-Vertrag widerspricht, will das Gericht im Hauptverfahren klären.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/Reuters/fzg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: