Nach Edathy-Affäre:Justizministerium will Sexualstrafrecht verschärfen

Frauenquoten-Gesetz

Will auch bislang legale Nacktbilder verbieten: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Affäre um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy: Justizminister Heiko Maas plant, künftig auch die Herstellung und Weitergabe von Bildern unbekleideter Personen unter Strafe zu stellen.

Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas (SPD) vor, der den anderen Ministerien am Freitag zur Abstimmung zugesandt wurde.

Demnach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Und auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten. Das Anfertigen solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe sanktioniert werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte.

Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen aus sexuellen Motiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen (sogenanntes Grooming), wie der Berliner Tagesspiegel schreibt.

Besserer Schutz für Gewaltopfer

Nach deutschem Recht ist es bisher nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen - zum Beispiel beim Baden, Spielen oder in der Sauna - zu handeln. Mit der Ausweitung würden der Zeitung zufolge nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt.

Anlass für den Vorstoß war die Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy, der im Internet Bilder nackter Kinder angekauft hatte.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere Änderungen des Sexualstrafrechts, wie die Welt berichtet. Demnach soll die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten verlängert werden: Statt wie bisher ab dem 21. Lebensjahr des Opfers setzt die Verjährung künftig erst ab dem 30. Lebensjahr ein. Auch der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen wird dem Bericht zufolge erweitert. Gerichte hatten Aushilfslehrer in der Vergangenheit von diesem Tatvorwurf freigesprochen, weil sie kein "Obhutsverhältnis" zu den Schülern unterhielten.

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