Nach Urteil zu Betreuungsgeld:Milliarden Euro, aber kein Plan

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Hat auf viele Fragen noch keine Antwort: Familienministerin Schwesig (Foto: dpa)

Es war lange klar, dass das Verfassungsgericht das Betreuungsgeld kippen wird. Trotzdem hat die Regierung keinen Plan für das frei werdende Budget - und keine ausreichenden Antworten für Eltern.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

François Hollande und Matteo Renzi dürften sich ob dieses Streits die Augen reiben. Die Regierungen in Paris und Rom quälen sich gerade mit der Frage, wie sie ihre Haushalte einigermaßen schmerzfrei zusammenkürzen können. Vielen anderen EU-Staaten geht es kaum anders. Über das Problem, das die große Koalition in Berlin in Wallung bringt, können sie deshalb nur staunen.

Der Bundesregierung stehen auf einmal 1000 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, die sie frei verteilen kann. So viel war in der Finanzplanung für das vom Verfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld vorgesehen. Doch die Koalition jubelt nicht über das viele Geld, sondern streitet sich nach allen Regeln der Kunst über die Verteilung.

Dabei kam das Karlsruher Urteil für die Bundesregierung alles andere als überraschend. Spätestens seit der mündlichen Verhandlung im April war klar, dass das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden wird. Trotzdem scheint die Regierung keine ausreichenden Vorbereitungen getroffen zu haben. Weder wurde geklärt, wie es für die betroffenen Eltern weitergeht. Noch gab es eine interne Verständigung darüber, für was das Geld künftig genutzt werden soll. Entsprechend groß ist jetzt die Kakofonie in der Koalition. Dabei machen alle Seiten keine gute Figur.

Betreuungsgeld-Urteil, Frauen ins Büro statt an den Herd (Video: Süddeutsche Zeitung, Foto: dpa)

Tausende Familien wollen wissen, ob sie jetzt noch Geld bekommen

Die Forderung der CSU, der Bund möge den Ländern die freigewordenen Millionen durchreichen, damit diese in eigener Kompetenz ein Betreuungsgeld zahlen können, ist angesichts des Karlsruher Urteils absurd. Das Verfassungsgericht hatte das Gesetz ja gerade deshalb für nichtig erklärt, weil der Bund für so eine Familienleistung nicht zuständig ist. Wenn die Bundesregierung jetzt ein lediglich weiß-blau angestrichenes Betreuungsgeld finanzieren würde, würde sie gegen die Intention des Karlsruher Urteils verstoßen.

Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Eigenverantwortung der Länder gestärkt. Der müssen sie jetzt aber auch nachkommen. Deshalb wirken auch die Forderungen vieler rot-grün regierter Länder befremdlich. Wie selbstverständlich verlangen sie, dass der Bund ihnen mit den frei gewordenen Millionen beim Ausbau ihrer Kitas hilft. Besser ausgestattete Kindergärten und zusätzliche Plätze sind zwar bitter nötig. Aber die Chuzpe, mit der einige Länder das Geld des Bundes fordern, ist erstaunlich. Schließlich sind für die Kindertagesbetreuung laut Verfassung zuvörderst die Länder zuständig.

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Abenteuerlich ist aber auch das Verhalten von Familienministerin Schwesig. Tausende Familien, die im Besitz eines bewilligten Betreuungsgeld-Antrags sind, oder wenigstens vor dem Urteil einen Antrag gestellt haben, wollen wissen, ob sie jetzt noch Geld bekommen. Sie haben bei ihrer Lebensplanung mit der Leistung kalkuliert.

Schwesig hatte viel Zeit, sich auf diese Fragen vorzubereiten. Antworten hat sie trotzdem nicht. Die SPD-Ministerin will erst Mitte August einen Vorschlag präsentieren. Familien haben oft das Gefühl, nicht ausreichend ernst genommen zu werden. In diesem Fall haben sie recht.

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig.

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© SZ vom 23.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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