Nach dem Putschversuch:Auch Tochter von inhaftierter Deutscher in der Türkei festgenommen

Supporters of Turkish President Erdogan wave national flags as they listen to him through a giant screen in Istanbul's Taksim Square

Der türkische Präsident Erdoğan macht die Gülen-Bewegung für den Putschversuch verantwortlich. Die inhaftierte Deutsche soll einem Verein angehören, der dem Prediger nahesteht.

(Foto: Osman Orsal/Reuters)
  • Auch die Tochter der Deutschen, die vor etwa zwei Wochen in der Südtürkei festgenommen worden war, ist nach Informationen von WDR, NDR und SZ vorübergehend festgesetzt worden.
  • Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß, darf die Türkei aber nicht verlassen.
  • Beiden Frauen wird Nähe zur Gülen-Bewegung vorgeworfen.

Von Katja Riedel und Andreas Spinrath

Eine 48-jährige Deutsche aus Süddeutschland befindet sich weiter in der Türkei in Haft. Die Frau war vor etwa zwei Wochen in der Südtürkei festgenommen worden. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung war vorübergehend auch ihre Tochter festgehalten und befragt worden.

Die 25-jährige deutsche Staatsbürgerin wurde inzwischen unter Auflagen wieder freigelassen. Sie darf die Türkei vorerst nicht mehr verlassen und muss sich mehrmals in der Woche bei der Polizei melden. Beiden wird vorgeworfen, der Bewegung um den im US-amerikanischen Exil lebenden Fethullah Gülen anzugehören.

Die Gülen-Bewegung hat der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan als Hauptverantwortliche des gescheiterten Putsches ausgemacht, seitdem hat er mutmaßliche Anhänger verhaften oder aus ihren Ämtern an unterschiedlichsten Stellen des Staates entfernen lassen. Die türkische Regierung hat bislang keine Beweise vorgebracht, die eine Zusammenarbeit zwischen der Gülen-Bewegung und Putschisten belegen würden.

Die Familie der inhaftierten Deutschen lebte jahrelang in Südwestdeutschland, sowohl die erwachsenen als auch ein minderjähriges Kind wurden dort geboren. Die gesamte Familie soll seit etwa 15 Jahren ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, beide Elternteile stammen jedoch ursprünglich aus der Türkei.

Erst 2013 zog die Mutter zurück in die Türkei. Ihre Tochter hingegen lebt und studiert weiterhin in Deutschland. Sie war offenbar erst nach dem gescheiterten Putschversuch zu einem Familienbesuch in die Südtürkei gereist. Zwei Wochen nach dem Putsch wurde die Mutter am frühen Morgen von der türkischen Polizei verhaftet, die Tochter wenige Tage später.

Was den Frauen vorgeworfen wird

Der inhaftierten Frau wird die Mitgliedschaft in einem Verein vorgeworfen, der zum Umfeld der Bewegung Gülens gehören soll. Der Name des Vereins steht auch auf Listen im Internet, auf denen seitenlang Namen angeblich verdächtiger Organisationen zu finden sind.

Zudem sei die Frau im Besitz von Büchern gewesen, die auf eine Nähe zur Gülen-Bewegung schließen ließen, ist zu hören. Ihrer Tochter wird offenbar vorgeworfen, dass sie diese Bücher nach der Verhaftung der Mutter habe verschwinden lassen wollen.

Auswärtiges Amt will Mutter und Tochter helfen

Das Auswärtige Amt schweigt bisher offiziell zu dem Fall. Zwar hatten WDR, NDR und SZ aus Regierungskreisen erfahren, dass das Amt den Fall kennt und dass die deutsche Botschaft in Ankara bereits seit mehr als einer Woche in ständigem und engem Kontakt mit den zuständigen Behörden sowie den Angehörigen der Frau steht. Weiter war zu erfahren, dass sich das Auswärtige Amt darum bemühe, die beiden betroffenen Frauen konsularisch zu betreuen.

Eine Anfrage, wie das Amt weiter vorgehen wolle und ob der Fall auch bei einem Besuch des deutschen Staatssekretärs Markus Ederer an diesem Montag in Ankara thematisiert wurde, blieb jedoch unbeantwortet. Ederer sollte bei seinem Besuch die Solidarität Deutschlands mit der Türkei bekräftigen, aber auch auf Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien bei der Aufarbeitung des Putschversuchs pochen.

Zehntausende Festnahmen und Suspendierungen

Zuständig ist die deutsche Botschaft für die Familie schon deshalb, weil die inhaftierte Frau sowie die Tochter offenbar nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - also keinen zweiten Pass haben, etwa den der Türkei. In diesem Falle könnte Deutschland nämlich keinen konsularischen Schutz "gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung" gewährleisten, heißt es auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Nach dem Putschversuch in der Nacht zum 16. Juli hat die Regierung des türkischen Präsidenten Erdoğan bislang mindestens 60 000 Menschen suspendieren oder festnehmen lassen. Sie selbst spricht bei ihrem Vorgehen von "Säuberungen", ausländische Beobachter sehen eine "Hexenjagd". Dabei ist das Netzwerk von Fethullah Gülen zwar auch hierzulande durchaus umstritten. Doch verboten ist es nicht - weder in Deutschland noch bisher in der Türkei.

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