Bundestagsabgeordnete sollen künftig ihre Nebeneinkünfte sehr viel detaillierter als bisher offen legen. Ein neues zehnstufiges System soll für mehr Transparenz sorgen. Die Einigung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages gab der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU) jetzt in Berlin bekannt. Die Vereinbarung bedarf aber noch der Zustimmung des Parlaments.
Dem Beschluss zufolge sollen die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte in zehn Einkommensstufen veröffentlicht werden. Dabei erfasst Stufe eins Einkünfte in der Größenordnung ab 1000 Euro, die Stufen zwei bis neun sind gestaffelt für Einkünfte von 3500 Euro bis 250.000 Euro. Stufe zehn betrifft Einkünfte in Höhe von mehr als 250.000 Euro.
Das Gremium reagierte damit auf die hitzige Debatte um die Vortragshonorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück in Höhe von mehr als einer Million Euro. Der Ausschuss beschloss die Neuregelung mit den Stimmen von Union und FDP. Der von den Oppositionsfraktionen geforderten Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent genau folgte die Ausschussmehrheit nicht.
SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück:Vom Merkel-Herausforderer zu Pannen-Peer
Wann schafft die SPD endlich die Wende? Das fragen sich derzeit viele Genossen. Der Wahlkampf mit Peer Steinbrück kommt nicht so richtig in Schwung, Panne reiht sich an Panne und die Union liegt in der Wählergunst deutlich vorne. Auch ein neuer Sprecher für den Kanzlerkandidat brachte keine Verbesserung, sondern nur weitere Probleme.
Die Neuregelung soll bis zum Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte, die Stufen seien vor allem im Bereich zwischen 7000 und 30.000 Euro "viel zu groß, um Licht ins Dunkel zu lassen". Nicht gelöst sei das Problem, dass Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte "weiter als Unternehmensberater tätig sein können, ohne das veröffentlichen zu müssen".
Die bisherige Regelung erfasst bisher in insgesamt drei Stufen, ob die Einkünfte mehr als 1000, mehr als 3500 oder mehr als 7000 Euro betragen. Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch sowie auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht.