Nach Aussage im NSU-Prozess:Bundesanwaltschaft prüft Hinweise auf Nürnberger Attentat

"Wir versuchen zu verifizieren, um welche Tat es sich handeln könnte": Carsten S. hat im NSU-Prozess möglicherweise auf eine zusätzliche Straftat der Terrorzelle hingewiesen. Nun geht die Bundesanwaltschaft der Explosion einer Rohrbombe in einer Nürnberger Gaststätte erneut nach. In München wurde derweil der Angeklagte weiter vernommen.

Nach Hinweisen auf einen weiteren möglichen Anschlag der Terrorzelle NSU prüft die Bundesanwaltschaft ein Rohrbombenattentat in Nürnberg im Jahr 1999 erneut. "Wir versuchen zu verifizieren, um welche Tat es sich handeln könnte", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. "Wir konzentrieren uns dabei derzeit vor allem auf den Fall in Nürnberg." Am Dienstag hatte einer der Angeklagten im Münchner NSU-Prozess von Andeutungen über ein Attentat berichtet.

Auch beim Bayerischen Landeskriminalamt laufen die Recherchen auf Hochtouren. "Wir sind dabei, den zugrunde liegenden Sachverhalt aufzuklären", sagte ein Sprecher. Nach dpa-Informationen gehört der Nürnberger Rohrbombenanschlag nicht zu den Fällen, die dem Bundeskriminalamt (BKA) im Vorjahr zur Prüfung auf eine mögliche Beteiligung der NSU-Terroristen vorgelegt wurden. Dabei passt der Anschlag genau in das Raster, nach dem das BKA fragte: Sprengstoff und ausländische Opfer.

Carsten S. hatte ausgesagt, er habe Ende 1999 oder Anfang 2000 eine Waffe an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos übergeben, mit der diese später neun Menschen töteten. Bei dieser Übergabe hätten sie angedeutet, dass sie Gewalttaten planten. Sie hätten ihm gesagt, dass sie "eine Taschenlampe in einen Laden in Nürnberg gestellt" hätten. Er habe nicht gewusst, was sie meinten. Am Abend habe er nachgedacht und befürchtet, dass sie womöglich von Sprengstoff die Rede gewesen sei.

Tatsächlich wurde im Juni 1999 bei der Explosion einer Rohrbombe in einer Nürnberger Gaststätte ein 18-jähriger Putzmann verletzt. Der damalige Pächter des Lokals in der Südstadt, nicht weit vom Bahnhof, war ein Türke. Nach Zeitungsberichten hatte der Putzmann den etwa 30 Zentimeter großen Sprengsatz in der Toilette für eine Taschenlampe gehalten - er knipste sie an, sie explodierte.

Der Mann habe Verletzungen am Oberkörper, im Gesicht und den Armen Verletzungen erlitten, wie damals die Nürnberger Nachrichten berichteten. Nach kurzer Zeit habe er aber das Krankenhaus verlassen können. Dem Bericht zufolge sah das Landeskriminalamt damals keinen Hinweis auf einen möglichen ausländerfeindlichen Hintergrund. Die NSU soll in Nürnberg im Jahr 2000 mit ihrer Mordserie begonnen haben. Insgesamt wurden drei der zehn NSU-Opfer dort erschossen.

In München hat das Oberlandesgericht derweil am Mittwoch wegen des bislang noch nicht bekannten, möglichen weiteren Anschlags der rechtsextremen Terrorzelle eine Anfrage an den Generalbundesanwalt gestellt. Er habe für Abklärungen im Hinblick auf das "Stichwort Taschenlampe" Kontakt zur Bundesanwaltschaft aufgenommen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Druck auf andere Angeklagte wächst

Mundlos und Böhnhardt sollen bedauert haben, dass nicht mehr passiert war. Sie hätten ihm gesagt, das mit der Taschenlampe in Nürnberg habe "nicht geklappt", sagt Carsten S. am Mittwoch vor Gericht. Offenbar war die Sprengkraft zu gering. Der wegen Beihilfe an neun Morden angeklagte 33-Jährige hatte bereits an drei Verhandlungstagen ausgesagt - und dabei Zschäpe entlastet und den Mitangeklagten Ralf Wohlleben belastet.

Warum Carsten S. erst jetzt über den möglichen Anschlag in Nürnberg berichtet habe, fragte Götzl nun. "Es geht mir speziell darum, was es mit Herrn Wohlleben auf sich hat", fügte er hinzu. "Ich habe angenommen, ich nehme den Kindern den Vater mit meinen Aussagen", antwortete Carsten S.

Mit Spannung wird seine Befragung durch Wohllebens Verteidiger erwartet. Der ehemalige NPD-Funktionär ist ebenso wie Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Genau wie Zschäpe wird er sich wohl nicht zu den Vorwürfen äußern. Wohllebens Verteidiger haben allerdings in Aussicht gestellt, zu "gegebener Zeit" eine Erklärung abzugeben.

Auch der Druck auf die anderen Angeklagten steigt: Vor allem auf Holger G. - er ist über Jahre mit dem Trio in Urlaub gefahren, er hat Böhnhardt seinen Ausweis und seinen Führerschein geliehen. In einer schriftlichen Erklärung vor Gericht beteuerte er aber, von den Morden nichts gewusst zu haben. Fragen zu seiner Erklärung wollte er zunächst nicht beantworten.

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