Nach Amoklauf in Winnenden:Schützen klagen gegen Waffengesetz

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Kritik von allen Seiten für das neue Waffenrecht: Nachdem vor einigen Tagen Waffengegner Verfassungsbeschwerde erhoben haben, wenden sich nun auch Sportschützen an Karlsruhe. Sie sind der Ansicht, dass die Kontrollen ihr Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen.

Nach einer Verfassungsbeschwerde von Waffengegnern wehrt sich nun die Waffenlobby: Wie die "Fördervereinigung legaler Waffenbesitz" mitteilte, haben sieben Sportschützen Klage zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im vergangenen Jahr verschärfte Waffengesetz erhoben.

Mit dem neuen Waffenrecht sind weder Waffengegner noch Sportschützen zufrieden. (Foto: ag.ddp)

Sie wenden sich gegen eine Bestimmung in dem Gesetz, die verdachtsunabhängige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen ermöglicht. Nach Ansicht der Kläger verletzen diese Kontrollen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

"Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richtlichen Durchsuchungsanordnung steht, sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren", bemängelt die Fördervereinigung in einer Pressemitteilung.

Kritik an dem Gesetz kommt allerdings auch aus der entgegengesetzten Richtung: Bereits am Mittwoch hatten Waffengegner und Angehörige der Opfer des Schulmassakers von Winnenden Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz in Karlsruhe erhoben. Ihnen gehen die Verschärfungen von 2009 nicht weit genug.

Das Waffengesetz stelle das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, begründeten Eltern der Winnenden-Opfer die Verfassungsbeschwerde. Denn auch jetzt dürften Sportschützen weiter mit Schusswaffen üben, mit denen Menschen getötet werden könnten. Ziel sei daher ein Verbot aller tödlichen Schusswaffen, gleich welchen Kalibers.

"Diese Waffen sind zum Töten gemacht, das ist kein Spielzeug", sagte Barbara Nalepa, deren Tochter bei dem Amoklauf im März 2009 getötet wurde. Der Staat müsse zeigen, dass er Leben beschütze. Durch die geltende Regelung sei das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Leben jedoch verletzt.

Ein 17-Jähriger hatte in Winnenden und Wendlingen bei Stuttgart 15 Menschen getötet. Der Täter hatte die Waffe seinem Vater, einem Sportschützen, entwendet. Kurz danach wurde das Waffengesetz verschärft. Doch die Beschwerdeführer sehen den Gesetzgeber weiter in der Pflicht, seine Bürger zu schützen.

Der Gesetzgeber habe bisher die Sonderinteressen einer Minderheit, nämlich die der Sportschützen, über die Lebensinteressen der Mehrheit gestellt, sagt der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", Roman Grafe. Auch Grafe hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Gesetzgeber müsse die mit den Waffen verbundenen Risiken durch entsprechende Verbote eingrenzen. "Das ist nicht das Ende des Schießsportes, sondern nur das Ende des tödlichen Waffenwahns", sagte Grafe. Schließlich könnten die Sportschützen auch mit weniger gefährlichen Waffen üben.

Seit der Änderungen des Waffengesetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr mit großkalibrigen Waffen schießen. Bis dahin war das sogar 14-Jährigen erlaubt gewesen. Desweiteren hat das Gesetz die Bestimmungen für die Aufbewahrung von Waffen extrem verschärft. Nun sind spezielle Waffenschränke vorgeschrieben und die Munition muss getrennt gelagert werden.

Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Bestimmungen kaum beachtet und auch nicht durchgesetzt würden. So wurden Ende Oktober 2009 in Baden-Württemberg 1073 Kontrollen gemacht. Bei jeder zweiten musste etwas beanstandet werden. Angesichts Millionen registrierter Waffenbesitzer in Deutschland sind das allerdings nur Stichproben. Rein rechnerisch müssen sich deutsche Sportschützen derzeit auf eine Kontrolle pro Jahrzehnt einstellen.

© sueddeutsche.de/dpa/Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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