Ein ursprünglich wegen Mord, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagter Syrer ist freigesprochen worden. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz nach 90 Verhandlungstagen. Damit folgte der Senat dem Plädoyer der Verteidigung. Das Gericht sah für die Anklagevorwürfe keine ausreichenden Beweise, so eine Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Anklage hieß es zu Beginn, der Mann habe sich an zwei Hinrichtungen beteiligt, bei denen jeweils zwei Kämpfer der oppositionellen Freien Syrischen Armee getötet wurden. Dem Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, Zivilisten als Geiseln genommen zu haben. Doch auch die Bundesanwaltschaft rückte im Lauf des Prozesses von einigen Vorwürfen ab.