Süddeutsche Zeitung

München:Streit im NSU-Prozess: "Was wollen Sie schützen?"

  • Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sollen noch während ihrer Zeit im Untergrund für einen V-Mann des Verfassungsschutzes gearbeitet haben.
  • Vertreter der Nebenklage wollen ihn im NSU-Prozess deswegen als Zeugen vernehmen.
  • Doch die Bundesanwaltschaft hält das nach eigener Aussage für nicht notwendig.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Schützt die Bundesanwaltschaft dunkle Machenschaften des Verfassungsschutzes? Will sie die Aufklärung der NSU-Morde verhindern? Solche Vorwürfe kamen am Mittwoch auf, am 277. Tag des NSU-Prozesses. Es sind die heftigsten seit langer Zeit.

Es geht darum, ob Beate Zschäpe in einem rechten Szeneladen ausgeholfen hat und ob Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einer Baufirma in Zwickau gearbeitet haben - als sie längst im Untergrund waren. Der Besitzer der Firma war ausgerechnet ein Neonazi, der gleichzeitig als V-Mann den Verfassungsschutz über die rechte Szene informierte. Dieser V-Mann namens "Primus" ist durch neue Zeugen, die Mundlos und Böhnhardt auf dem Bau gesehen haben wollen, in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Aber im NSU-Prozess in München soll der V-Mann gar nicht erst gehört werden. Die Bundesanwaltschaft hält das nicht für nötig.

"Eine ganze Reihe von Quartiermachern und Unterstützern"

Darüber ist am Mittwoch ein heftiger Streit zwischen den Nebenklagevertretern und Bundesanwalt Herbert Diemer ausgebrochen. Diemer erklärte, es gehe hier nur um Vermutungen, Hypothesen und Spekulationen. Es lägen keine belastbaren Erkenntnisse dafür vor, dass Zschäpe, Mundlos oder Böhnhardt in einer der Firmen des ehemaligen V-Mannes Ralf Marschner gearbeitet hätten. Und selbst wenn - dann würde das noch nichts darüber aussagen, ob sie mit den Fahrzeugen der Firma auch zu den Tatorten gefahren seien. Und ob Marschner in die Taten eingeweiht war. Der hatte bei einer Vernehmung angegeben, die drei nicht zu kennen. Diemer sagte zudem, da der ehemalige V-Mann in der Schweiz lebe, sei es auch aus "verfahrensökonomischen Gründen" nicht nötig, ihn zu laden. Das würde nur den Prozess in die Länge ziehen.

Der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der den Antrag auf Vernehmung von "Primus" gestellt hatte, erklärte, er könne nicht nachvollziehen, warum es nicht wichtig sei, ob "Primus" den Dreien das Leben im Untergrund ermöglicht hat. "Wir haben hier eine ganze Reihe von Quartiermachern und Unterstützern gehört, dann einen zentralen Zeugen nicht zu hören, das würde der bisherigen Übung in diesem Verfahren diametral widersprechen." Es handele sich nicht um Gerüchte, es gebe Zeugenaussagen. Und vor dem Gerichtssaal sagte Scharmer, seine Mandantin Gamze Kubasik, deren Vater vom NSU getötet wurde, glaube nicht mehr daran, dass auch wirklich nach der Wahrheit gesucht werde.

Der Kieler Anwalt Alexander Hoffmann griff die Bundesanwaltschaft schroff an. Er sagte, mit der Ablehnung des Zeugen kündige die Bundesanwaltschaft das Versprechen auf, das sie den Opfern gegeben habe: die Hintergründe der NSU-Morde aufzuklären. Hoffmann sagte, er empfinde die Worte Diemers als empörend. "Der Generalbundesanwalt blockt und will damit den Verfassungsschutz schützen. Was wissen Sie? Was wollen Sie schützen?", wandte er sich direkt an Diemer. "Wir drehen hier mit enormem Aufwand jeden Stein um, um zu erfahren: Von was haben die drei gelebt? Wie lang kann das Geld aus den Überfällen gereicht haben? Es wird ausgerechnet, ob der Wasserverbrauch in den Wohnungen der drei ausgereicht hat." Und jetzt werde eine wichtige Zeugenaussage abgelehnt. Und das in einer Situation, in der zentrale Fragen noch ungeklärt seien: "Wie kam es zur Auswahl der Mordopfer? Mit welchen Fahrzeugen haben sich die Mörder zu den Orten bewegt? Und jetzt haben wir eine reelle Chance, dem näher zu kommen, und jetzt wird abgeblockt und gesagt, das spielt keine Rolle. Ich kann das nicht wirklich fassen."

"Es gibt keinen Grund, etwas zu vertuschen"

Bundesanwalt Diemer wies den Vorwurf noch im Gerichtssaal "aufs Schärfste" zurück. Die Bundesanwaltschaft lege alle verfahrensrelevanten Ermittlungsergebnisse dem Gericht vor. "So war es, und so wird es bleiben." Am Rande der Verhandlung fügte er hinzu: "Wenn ein V-Mann an den Taten beteiligt gewesen wäre, hätten wir ihn eingesperrt und angeklagt. Wir haben überhaupt keinen Anlass, Angehörige anderer Behörden zu schützen, wenn sie in strafrechtlich relevanter Weise tätig waren. Es gibt keinen Grund, etwas zu vertuschen."

Die Ermittler hatten 16 Mitarbeiter Marschners befragt, von denen sich 15 nicht an Mundlos oder Böhnhardt erinnert hatten. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der ehemalige V-Mann geladen wird. Richter Manfred Götzl erkundigte sich interessiert, ob jemand seine Adresse wisse. Vermutlich das Bundesamt für Verfassungsschutz, sagte Anwalt Scharmer.

In den nächsten Wochen sollen zudem eine ganze Reihe noch unbekannter Urlaubsbilder von Beate Zschäpe im Gerichtssaal betrachtet werden. Auf diesen Bildern lacht und kuschelt sie mit Uwe Böhnhardt, die zwei sind bester Laune. Und das nur sechs Wochen nach dem Sprengstoffanschlag auf die Kölner Keupstraße. Anwalt Eberhard Reinecke stellte den Antrag, die Bilder unter einem besonderen Aspekt zu betrachten. Zschäpe hatte nämlich erklärt, nach dem Anschlag in Köln sei sie entsetzt gewesen und ihr Verhältnis zu Böhnhardt sei frostig geworden. Von diesem Entsetzen ist nichts zu sehen, erklärte Reinecke. Und der Urlaub war schon vor der Tat in Köln geplant. "Trotz ihres angeblichen Entsetzens über die Tat in Köln ist der Angeklagten Zschäpe offenbar nie der Gedanke gekommen, an diesem Urlaub nicht teilzunehmen", sagte Reinecke.

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