Mordprozess:Familie Lübcke  legt Revision ein

Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat auch die hinterbliebene Familie als Nebenkläger die Revision beantragt. Das Ziel sei die Aufhebung des Freispruchs gegen Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord, teilte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, am Mittwoch mit. Die Familie sei davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe an Stephan Ernst, jahrelange gemeinsame Schießübungen mit ihm, gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort und manipulative psychische Beihilfe unterstützt habe. Diese Position habe auch die Generalbundesanwaltschaft vertreten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: