Tötungsdelikte mit rechtsextremem Hintergrund:Wissen, wo rechts ist
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Von Stefan Braun
Michael B., ein Rechtsradikaler aus Dortmund, gerät am 14. Juni 2000 in eine Polizeikontrolle. Weil er sich nicht kontrollieren lassen möchte, schießt er auf die beiden Polizisten. Ein Beamter stirbt, eine zweite Beamtin bleibt schwer verletzt zurück, als B. flieht. Wenig später erschießt er zwei weitere Polizisten, bevor er sich selbst hinrichtet. Hat er aus Wut getötet? Aus Angst? Oder weil er depressiv war, wie es später in Polizeikreisen heißen wird? Oder hat der Rechtsradikale Michael B. so menschenverachtend reagiert, weil er Polizisten hasste und sich dem "Schweinestaat" nicht ergeben wollte?
Bis heute ist diese Frage nicht abschließend geklärt. In der Polizeistatistik hingegen ist das Urteil eindeutig. Denn dort wird der Dreifachmord nicht als Tat eines Rechtsradikalen gespeichert. Das Motiv sei nicht automatisch als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich erkennbar. In rechtsradikalen Kreisen dagegen kursieren schon bald nach den Morden Jubeltexte über Michael B., den rechten Helden. Drei zu eins habe B. gegen den Staat gewonnen.
Wie also soll man diesen Fall nun einordnen? Das Bundeskriminalamt hat sich entschieden. Denn auch nach einer umfassenden Prüfung von Altfällen taucht die Tat von Dortmund nicht in jener Liste des BKA auf, in der alle politisch motivierten Morde mit rechtem Hintergrund seit 1990 zusammengefasst wurden.
Nach der schrecklichen Mordserie der rechtsextremen Terrortruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatten das Bundesinnenministerium und das BKA auf Drängen des damaligen Bundestagsuntersuchungsausschusses angekündigt, jene Fälle, die vielleicht doch einen rechten Hintergrund haben könnten, noch einmal zu überprüfen. Das Ergebnis liegt nun vor, auch wenn der offizielle Abschlussbericht noch aussteht. Es findet sich in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Dortmunder Fall weiterhin nicht dazu gezählt wird.
Insgesamt hat die Überprüfung von 745 Altfällen einiges Neues erbracht. Das zeigt die Antwort, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Das BKA kommt in Kooperation mit den meisten Landeskriminalämtern zu dem Ergebnis, dass es für den Untersuchungszeitraum zwischen 1990 und 2011 neben den schon bekannten 48 Todesfällen und den zehn NSU-Morden 15 weitere Fälle gegeben habe, die heute als rechte Taten gewertet werden müssten. Zwei weitere stammen aus der Zeit nach dem Untersuchungszeitraum. Bemerkenswert daran ist vor allem die Sondermeldung aus Brandenburg. Das Bundesland allein hat vor wenigen Wochen neun Morde nachgemeldet. Neun Morde aus den Jahren 1990 bis 2000, von denen die Landesregierung heute denkt, dass sie zu Unrecht als unpolitische Taten gewertet wurden.
Fragt man auch die Angehörigen der Opfer, erscheint manche Tat in anderem Licht
Nun könnte man leichtfertig denken, dass in Brandenburg die rechte Gewalt eben noch schlimmer gewesen ist als ohnehin bekannt. Tatsächlich aber liegen die Dinge anders. Denn Brandenburg hat seine Altfälle anders überprüft als das Bundeskriminalamt.
Während das BKA seine Fälle bewusst ohne die Zuarbeit von Opferverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen untersuchte, beauftragte das brandenburgische Innenministerium das Moses-Mendelssohn-Zentrum der Uni Potsdam mit der Überprüfung. Die Konsequenz: I n Brandenburg wurden aus bisher neun Morden nun 18, weil bei der Einordnung der Taten nicht nur staatliche Stellen und Kriterien, sondern auch Informationen aus der Zivilgesellschaft und vonseiten der Angehörigen einflossen. Die Grünen-Abgeordnete Monika Lazar, die die kleine Anfrage gestellt hat, kritisiert die Bundesbehörden deshalb scharf. Dass die Brandenburger Studie genauere Ergebnisse hervorbringe als die Prüfung des BKA, sei peinlich und die "Quittung für ein falsches Vorgehen des BKA".
Kritisch gesehen wird nicht nur der Verzicht auf die Kooperation mit der Zivilgesellschaft. Für falsch halten die Grünen auch die Parameter, unter denen die 745 möglichen Fälle überprüft wurden. Es wurde nämlich gefragt, ob sie einen rechtsextremen oder terroristischen Hintergrund hatten. Kritikern ist das viel zu eng. Als verfassungsfeindlich oder gar terroristisch könnte der Fall von Dortmund nie gewertet werden. Trotzdem hatte er möglicherweise sehr viel mit der rechten Gesinnung und dem rechtsradikalen Weltbild des Täters zu tun.
Kein ostdeutsches Problem
Die Leipzigerin Lazar schüttelt deshalb nur den Kopf. Ihr Schluss: "Wer nicht richtig fragt, bleibt dumm." Judith Porath von der Organisation "Opferperspektive" in Potsdam, die an der Brandenburger Studie beteiligt war, sieht es genauso. "Das Ergebnis der BKA-Prüfungen irritiert mich, weil ich gehofft habe, dass der Staat nach dem NSU-Schock mit der rechten Gewalt anders umgehen würde." Besonders pikant: Nach Informationen der Grünen hat die Innenministerkonferenz die vom BKA bei der Altfallprüfung angewandten strengen Kriterien schon 2001 selbst gelockert. Seither wird in offiziellen Polizeistatistiken von politisch motivierter rechter Gewalt gesprochen. Für Lazar steht nun die Gültigkeit der gesamten Altfallprüfung infrage: "Der Bund hat sie sehenden Auges an die Wand gefahren."
Interessant ist die BKA-Analyse noch aus einem anderen Grund. Zum ersten Mal existiert jetzt eine umfassende Liste auch über alle rechtsradikal motivierten Tötungsversuche, darunter 29 Fälle, die seit 2009 dazukamen. Diese Liste ist erstens überraschend lang. Und sie ist zweitens über die ganze Bundesrepublik verteilt. Damit lässt sich die These, es handele sich nur um ein ostdeutsches Problem, noch schwerer aufrechterhalten. Judith Porath erinnert zudem daran, dass es beispielsweise in Baden-Württemberg bislang keinen einzigen Opferverband gibt. Sie fragt: "Wie wäre das Bild wohl ausgefallen, wenn dort auch Organisationen wie die unsere genau hinsehen würden?"