Mordfall Buback:Ringen um Akten

Nachdem die Bundesanwaltschaft Einblick in die Verfassungsschutz-Akten zum Mordfall Buback bekommt, fordert der Anwalt der früheren RAF-Terroristin Becker Gleichberechtigung.

Hans Leyendecker

Der Berliner Anwalt Walter Venedey, der die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vertritt, verlangt die Herausgabe der Geheimdienstakten zum Mordfall Buback an die Verteidigung. "Das ist nicht nur eine Sache der Fairness, " sagte Venedey der Süddeutschen Zeitung. "Wenn die Bundesanwaltschaft in den nächsten Tagen die Unterlagen erhält, müssen auch wir die Akten zur Auswertung bekommen".

Mordfall Buback: Die ehemalige Terroristin Verena Becker wird nach dem Urteil gegen sie zurück in die Haftanstalt bringen wird (Foto vom 28.12.1977).

Die ehemalige Terroristin Verena Becker wird nach dem Urteil gegen sie zurück in die Haftanstalt bringen wird (Foto vom 28.12.1977).

(Foto: Foto: dpa)

Die geheim gestempelten Akten enthalten im Wesentlichen Aussagen seiner Mandantin von 1982 und deren Auswertung durch das Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).

Vertrauliche Behandlung zugesichert

Die damals in Köln inhaftierte Becker hatte dem Nachrichtendienst Interna über die RAF geliefert und auch über den Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen beiden Begleiter gesprochen. Ihr wurde zugesichert , dass die Akten vertraulich behandelt und auch nicht in Prozessen öffentlich gemacht würden.

Die Existenz solcher Unterlagen soll der derzeitigen Amtsleitung der Bundesanwaltschaft erst im Rahmen neuer Ermittlungen im Mordfall Buback bekannt geworden sein. Zwei Karlsruher Strafverfolger durften 2007 die Unterlagen zwar lesen, aber nicht an sich nehmen.

Unterlagen eher für Historiker interessant

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ließ die Akten 2008 sperren und lehnte in diesen Tagen einen neuen Antrag der Karlsruher Strafverfolger auf Freigabe ab. Zwar soll den Bundesanwälten sämtliches BfV-Material zu Becker und Buback zur Verfügung stehen, die Akten sollen ihnen in einem Strafprozess aber nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Schäuble wies am Freitag unmissverständlich die Forderung des stellvertretende Leiters der Bundesanwaltschaft, Rainer Griesbaum, zurück, der auf der Freigabe sämtlicher Akten bestanden hatte. "Ein Bundesanwalt kann nur auf Einhaltung der Gesetze bestehen, sonst gar nichts", sagte der Minister Welt Online. "Sollte Herr Griesbaum das nicht begriffen haben, sollte seine vorgesetzte Generalbundesanwältin ihn belehren". Kenner der Akten sagen vertraulich, die Unterlagen taugten keineswegs für die Auflösung des Buback-Falles, sie seien eher für Historiker interessant.

Die Bundesanwälte, die Becker den Prozess machen wollen, brauchen die Geheimpapiere als Belastungsmaterial. Die Beichte der Aussteigerin soll dokumentieren, wie eng sie einst mit der RAF verbunden war. Das frühere Mitglied der "Bewegung 2. Juni" soll als Illegale zeitweise zum harten Kern gehört haben.

Alle für alles verantwortlich gemacht

Jedes angebliche Kommandomitglied wurde in den früheren Prozessen für alles zur Rechenschaft gezogen, was mit einem Anschlag zusammenhing. Dazu gehörten Planung und Ausführung sowie die Bekennerschreiben. Alle wurden für alles verantwortlich gemacht.

Wer zur RAF gehörte, musste von Anschlägen gewusst und mitgemacht haben. So lautete die Logik der alten Kommandoebenen-Rechtsprechung, die sich in vielen RAF-Urteilen findet. Becker wäre demnach zweifelsfrei in die RAF-Maschinerie für den Buback-Anschlag eingebunden gewesen, weil sie Kopien von Bekennerschreiben zum Buback-Mord in der Hand hatte und Briefmarken auf die Kuverts klebte. Jüngst wurden bei einer Hausdurchsuchung Notizen von ihr gefunden, in denen sie sich mit ihrer Verantwortung und mit dem Thema Schuld befasste.

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