Mord an Siegfried Buback:Anwalt fordert lebenslange Haft für Verena Becker

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Die RAF-Terroristin Verena Becker soll lebenslang ins Gefängnis - das fordert zumindest ein Anwalt der Nebenklage. Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Buback macht der Bundesregierung unterdessen schwere Vorwürfe.

Im RAF-Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback forderte ein Anwalt der Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für Verena Becker. "Es gibt eine Reihe von Indizien, die dafür sprechen, dass Verena Becker selbst die Schützin des Mordanschlags im Jahr 1977 war", sagte der Anwalt des Buback-Bruders, Matthias Rätzlaff, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Unabhängig davon sei die RAF-Terroristin als Mittäterin zu verurteilen, da sie sich innerhalb der Rote Armee Fraktion "mit Vehemenz" dafür eingesetzt habe, das Attentats auszuführen. Mit der von Rätzlaff geforderten Verurteilung wegen Mittäterschaft widerspricht nun ein weiterer Nebenkläger der Position der Bundesanwaltschaft.

Diese ist zwar überzeugt, dass sich Becker bei Vorbereitungstreffen entschieden für das Attentat eingesetzt habe. Die Todesschützin sei die heute 59-Jährige aber nicht gewesen, ist sich die Behörde sicher.D ie Anklage fordert wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Sie rückte damit von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab.

Nebenkläger Michael Buback, Sohn des Opfers, hält Becker zwar für die Todesschützinverlangt keine Strafe für die heute 59-Jährige, weil ihr Beitrag zur Tat nicht habe aufgeklärt werden können.

"Gravierende Mängel" und "unfassbare Pannen"

Scharfe Kritik äußert Buback hingegen an der Bundesregierung. Er ist der Überzeugung, der Verfassungsschutz habe eine "schützende Hand" über die Ex-Terroristin gehalten. Im ersten Teil seines Plädoyers hatte er von "schwersten ermittlungstaktischen Fehlern", "gravierenden Mängeln" und "unfassbaren Pannen" bei der Aufklärung des Attentats gesprochen.

"Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Chance nicht genutzt, einen Dreifachmord aufzuklären", sagte einer der Anwälte von Buback. Das Bundesinnenministerium habe teilweise verboten, wichtige Unterlagen des Verfassungsschutzes zur Einsicht freizugeben. "Man kann sich die Frage stellen: Was soll vertuscht werden?", fragte der Anwalt.

Die Plädoyers der Verteidiger werden voraussichtlich am 25. und 26. Juni gehalten. Da Becker bereits früher zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sollen zwei Jahre als vollstreckt gelten. Ein Urteil soll am 6. Juli verkündet werden.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/ina - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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