Möllemann-Affäre:FDP muss mindestens zwei Millionen Euro zahlen

Die FDP muss für den unrechtmäßigen Umgang ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann mit Spendengeldern eine Strafe von mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Nach jahrelangem Rechtsstreit muss die FDP für die Spendenaffäre ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden.

Im Fall Möllemann geht es um Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002. Hier hatte die FDP die Unregelmäßigkeiten selbst öffentlich gemacht. Seit 2002 gibt es eine Regelung im Parteiengesetz, wonach eine Partei von Sanktionen befreit wird, wenn sie einen fehlerhaften Umgang mit Spenden selbst bekanntmacht, bevor dies öffentlich wird.

Über einen zweiten Teil einer vom Bundestagspräsidenten verhängten Strafzahlung von rund 1,4 Millionen Euro muss nach dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter noch einmal das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beraten und entscheiden.

Es muss überprüfen, ob diese entlastende Regelung in diesem Fall anwendbar ist. Die FDP hat einen Teil der Strafe bereits bezahlt. Ihren Anteil an der Aufklärung der Spendenaffäre sah die Partei aber nicht genügend gewürdigt und zog deshalb vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte allerdings die Fälligkeit von rund zwei Millionen Euro.

Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden über insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen, deren Herkunft aber verschleiert. Spenden wurden gestückelt und über Strohmänner auf verschiedenen Konten eingezahlt.

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