Mögliche Verfassungsbeschwerde:Atomkonzerne planen Entschädigungsklage

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Der Atomausstieg könnte bald vor Deutschlands höchstem Gericht landen - die Stromkonzerne bereiten offenbar eine Verfassungsklage vor, mit der sie milliardenschwere Schadensersatzforderungen durchsetzen wollen. Der Spiegel berichtet, namhafte Kanzleien und Juristen würden mit umfangreichen Gutachten in Stellung gebracht. Ein Konzern erwägt demnach sogar ein internationales Verfahren.

Die großen Stromkonzerne in Deutschland bereiten Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um womöglich milliardenschwere Schadensersatzforderungen zu stellen. Das berichtet der Spiegel mit Verweis auf Insiderinformationen aus den Unternehmen.

Atomkraftwerk Biblis: Bald Streit vor dem höchsten Gericht? (Foto: dpa)

Das Magazin zitiert Insider des Konzerns RWE, schon das Aktiengesetz zwinge zur Prüfung solcher Schritte, weil die Rechte der Anteilseigner gewahrt werden müssten. Um diese durchzusetzen, wurden dem Bericht zufolge namhafte Anwaltskanzleien wie Linklaters, Freshfields Druckhaus Deringer, Clifford Chance und Gleiss Lutz engagiert und entsprechende Gutachten bei namhaften Experten in Auftrag gegeben. Demnach gehen Verwaltungsrechtler Christoph Moench und der ehemalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz in einer Expertise für E.on davon aus, dass der von der Bundesregierung geplante Ausstieg klar gegen die Verfassung verstoße.

Die Argumentation gründet dem Bericht zufolge auf den Regelungen des rot-grünen Atomausstiegs, der im Jahr 2000 mit den Konzernen geschlossen wurde. Die damals den Konzernen zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke seien Eigentum der Konzerne und durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt, schreiben angeblich die Juristen der Kanzlei Gleiss Lutz in dem rund 80-seitigen Papier. Auch die Laufzeitverlängerung aus dem vergangenen Sommer zahle darauf ein, weil die Konzerne im Vertrauen auf die rechtlichen Regelungen in Kraftwerke investiert hätten und Kosten entstünden.

Das geplante Ausstiegsgesetz greife in diesen Besitz der Konzerne massiv ein, ohne "stringente Gründe dafür zu liefern". Nur dringende Gefahren könnten eine gesetzliche Verkürzung rechtfertigen, sonst handle es sich um einen "entschädigungslosen Entzug", der "unzulässig" sei. In der Folge stehe den Konzernen Schadensersatz wegen des Verfassungsbruchs zu. Die Höhe des Schadensersatzes werde von den Konzernen im zweistelligen Milliardenbereich gesehen, weil sie den "vollen Verkehrswert" der Kraftwerke ansetzen, schreibt der Spiegel.

Das Wirtschaftsministerium entgegnet dem Bericht zufolge, das Eigentum der Konzerne sei gewahrt. Die Reststrommengen könnten ja flexibel genutzt, von älteren auf neue Anlagen übertragen oder sogar verkauft werden - wobei dies in der Kürze der Zeit schwierig werden könnte.

Der Spiegel zitiert allerdings auch Juristen, die die Lage anders einschätzen. Der Atomexperte Wolfgang Ewer und der Verfassungsrechtler Joachim Wieland seien der Ansicht, es handle sich um keine Enteignung, sondern um eine im Grundsatz entschädigungsfreie Eigentumsbeschränkung. Eine neue Gefahrenbewertung von Atomkraftwerken angesichts möglicher Flugzeugabstürze und nach Fukushima gilt demnach als möglich und zulässig.

Einer der Energiekonzerne versucht dem Bericht zufolge, sogar mit internationalem Recht gegen den Ausstiegsbeschluss vorzugehen: das schwedische Unternehmen Vattenfall. Wegen der dauerhaften Stilllegung seines Kraftwerks Krümmel wird erwogen, ein internationales Schiedsgericht anzurufen, falls eine gütliche Einigung mit der Bundesregierung nicht zustande kommt. Außerdem wollen die Konzerne die von der Bundesregierung verhängte Brennelementesteuer anfechten. Dem Bericht zufolge sollen in der kommenden Woche erste Einsprüche beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.

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